Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Drohende Freiheitsstrafe: Welche Verstöße Autofahrer hinter Gitter bringen können
- VonNils Jaussschließen
Die meisten Vergehen im Straßenverkehr werden nur mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverbot geahndet. Aber was ist der Maßstab für die Strafen und was gibt es für Unterschiede?
Laut Statista werde in Deutschland jährlich mehrere Millionen Verkehrsdelikte gemeldet. Meistens werden Verkehrsverstöße nur mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder mit Fahrverbot geahndet. Neben solchen Ordnungswidrigkeiten können sich Verkehrsteilnehmer aber auch strafbar machen. Bei einer Straftat wird ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch begangen.
Dieses Delikt wird meistens mit einer Geldstrafe bestraft, es kann aber auch das Gefängnis drohen. Doch bei welchem Vergehen droht Autofahrern ein Bußgeld – und bei welchem im schlimmsten Fall das Gefängnis?
Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Straßenverkehr
Wie bussgeldkatalog.org erklärt, ist eine Ordnungswidrigkeit anders als eine Straftat ein vergleichsweise kleines Vergehen. Bei einer Straftat wird nicht nur gegen die Verkehrsverordnung verstoßen, sondern es wird außerdem ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch begangen.
Eine Straftat zeichnet sich also durch eine besondere Schwere des Verbrechens aus. Beispielsweise die Körperverletzung durch rücksichtslose Fahrweise oder illegale Straßenrennen. Bei einer Straftat wird nicht nur gegen die Verkehrsverordnung verstoßen, sondern es wird außerdem ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch begangen.
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Auf eine Ordnungswidrigkeit folgt, anders als auf eine Straftat, ein Bußgeld und keine Geldstrafe. Bußgeld und Geldstrafe unterscheiden sich unter Umständen in der Höhe der Summe deutlich. Beim Nichtbezahlen von Bußgeld kann eine Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen verhängt werden. Diese Haft soll keine Strafe sein, sondern ein „Beugemittel“.
Was droht bei welchen Verstößen im Straßenverkehr?
Wie der ADAC berichtet, droht je nach Schwere des Vergehens eine Geldstrafe oder sogar Haft. Aber welche Vergehen werden wie bestraft?
- Gefährdung des Straßenverkehrs: Wer zum Beispiel die Vorfahrt missachtet, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer den Straßenverkehr aber grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefährdet, dem droht wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Nötigung: Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Punkten oder Fahrverbot bestraft werden kann. Wenn aber neben dem dichten Auffahren noch mit der Lichthupe Druck auf den Vordermann ausgeübt wird, so liegt laut §240 des Strafgesetzbuches Nötigung vor. Dies wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
- Illegales Autorennen: Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, oder durch seine alleinige rücksichtslose Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, der macht sich strafbar. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
- Fahrlässige Körperverletzung: Wenn eine Person bei einem Unfall verletzt wird, so kann dem Unfallverursacher fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Ob hier eine Straftat vorliegt, wird vor Gericht entschieden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so drohen dem Angeklagten wieder entweder eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
- Beleidigung: Wenn man im Straßenverkehr laut und verständlich andere Verkehrsteilnehmer beleidigt oder beleidigende Gesten zeigt, so liegt hier laut Strafgesetzbuch §185 eine Beleidigung vor. Darauf droht meistens eine Geldstrafe, in sehr seltenen Fällen aber sogar ein Jahr Haft.
- Trunkenheit im Verkehr: Wer mit mehr als 1,1 Promille und einem motorisiertem Gefährt am Straßenverkehr teilnimmt, der begeht eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Haft bestraft werden. Dasselbe gilt für Radfahrer, aber erst ab einem Promillewert von 1,6.
Gefängnis droht bei Verkehrsdelikten nur selten
Wer das erste Mal gegen Vorschriften im Straßenverkehr verstößt, der kommt meistens mit einer Geldstrafe davon. Wer aber mehrmals gegen die Auflagen verstößt, dem kann eine Freiheitsstrafe drohen. Diese kann ja nach Tat zur Bewährung ausgesetzt werden. Wiederholungstäter müssen jedoch sicher mit einer Freiheitsstrafe rechen.
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