In Europa
Verkehrsregeln für Wohnwagen: Diese Vorschriften müssen Autofahrer beachten
VonMelissa Sperberschließen
Wer mit Auto und Wohnwagen unterwegs ist, muss sich an einige Verkehrsregeln halten. Kompliziert kann das im Urlaub im europäischen Ausland werden.
Mit dem eigenen oder gemieteten Wohnwagen in den Urlaub zu fahren, ist besonders in den Sommermonaten bei vielen Reisenden beliebt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man kann flexibel den Zielort wechseln – und hat das „eigene Zuhause auf Rädern“ immer dabei. Doch für Wohnwagen gelten einige wichtige Verkehrsregeln, an die sich Autofahrer halten müssen.
Rund 13 Millionen Deutsche betreiben gerne Camping oder Caravaning und über zwei Millionen Deutsche besitzen laut Statista einen Wohnwagen. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt Ratschläge, worauf besonders zu achten ist. Das berichtet die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa).
Fahren mit Wohnwagen auf der Autobahn: Diese Verkehrsregeln gelten
In Deutschland dürfen Wohnwagen auf dreispurigen Autobahnen nicht auf dem ganz linken Fahrstreifen fahren – dieselbe Regelung gilt auch in der Schweiz. Auch zum Überholen, wenn sich beispielsweise ein Lkw auf dem mittleren Fahrstreifen befindet, darf der linke Fahrstreifen mit Wohnwagengespann nicht genutzt werden. Doch nicht nur mit dem Wohnwagen, auch für Autofahrer, die keinen Anhänger ziehen, gelten klare Verkehrsregeln.
Sind Zusatzspiegel beim Wohnwagen verpflichtend?
Zusatzaußenspiegel für Wohnwagengespanne sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Wohnwagen breiter ist als das ziehende Fahrzeug. Zur Orientierung müssen die hinteren Ecken des Wohnwagens im Außenspiegel sichtbar sein, wenn das Gespann gerade fährt. Ist dies nicht der Fall, muss ein Zusatzaußenspiegel angebracht werden.
Der ACV empfiehlt solche Spiegel unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Sie gewährleisten eine klare Sicht nach hinten, insbesondere beim Überholen oder Spurwechseln, und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. Dabei haben bereits die „normalen“ Spiegel am Auto einige Funktionen, die jeder kennen sollte.
Regeln für Wohnwagen: Das gilt für die Hollandöse
In Deutschland ist die Hollandöse nicht verpflichtend, jedoch in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Der ACV rät dazu, sie aus Sicherheitsgründen stets zu verwenden. Löst sich der Anhänger von der Anhängerkupplung, strafft sich das Abreißseil und aktiviert die Bremse des Anhängers.
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Wird das Abreißseil nur über die Kupplung gelegt, besteht das Risiko, dass es zusammen mit dem Anhänger abrutscht. Die zusätzliche Sicherung mit der Hollandöse hält Anhänger und Abreißseil auf der Kupplung und gewährleistet eine sichere Abbremsung des Wohnwagens.
Dürfen sich Mitfahrende während der Fahrt im Wohnwagen aufhalten?
In Deutschland ist der Aufenthalt im Wohnwagen während der Fahrt streng verboten. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, selbst wenn der Wohnwagen Anschnallmöglichkeiten bietet. Alle Personen müssen sich im Zugfahrzeug, in der Regel also im Pkw, befinden.
Andere europäische Länder handhaben diese Regelung mitunter weniger streng. Dennoch ist es aus Sicherheitsgründen immer ratsam, während der Fahrt auf einen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten, um das Risiko von Verletzungen bei einem Unfall zu minimieren.
Vorschrift für Autofahrer: Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Fahren mit Wohnwagen
Das Fahren mit Wohnwagen ist in Deutschland grundsätzlich auf allen Straßen erlaubt, jedoch müssen spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren.
Eine Ausnahme besteht für Gespanne, die gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen zugelassen sind. Diese Ausnahme muss durch eine entsprechende Plakette am Fahrzeuggespann gekennzeichnet sein.
Welche Mautbestimmungen gelten für Wohnwagen in Europa?
Die Mautgebühren für Wohnwagen in Europa sind in der Regel höher als für herkömmliche Fahrzeuge. Während in Deutschland keine Maut für Wohnwagen anfällt, gelten in beliebten Urlaubsländern Europas unterschiedliche Regelungen. Einige Beispiele:
- Italien und Südtirol: Gespanne fallen in die Kategorie C, da die Achsen des Gespanns, inklusive Zugwagen und Anhänger, addiert werden. Dadurch entstehen höhere Mautgebühren.
- Frankreich: Wohnwagengespanne werden meist in die Kategorie 2 eingruppiert, da Wohnwagen in der Regel höher als zwei Meter sind. Dies führt zu höheren Mautgebühren.
- Schweiz: Wohnwagengespanne, Caravans und ähnliche Fahrzeuge benötigen eine eigene Vignette, wodurch Wohnwagenfahrer mit doppelten Mautgebühren rechnen müssen.
- Kroatien/Istrien: Die Mautgebühr richtet sich hier nach der Achsenzahl (bis/ab 2, 3 oder 4), dem Gewicht des Fahrzeuges (bis/ab 3,5t) und der Fahrzeughöhe (bis/ab 1,9 m).
Prinzipiell gilt: Wer mit einem Wohnwagen reist, sollte das Gespann aus Zugfahrzeug und Caravan am besten gegen mögliche Pannen absichern.
Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

