Neuheiten im Herbst

Wichtige Änderungen für Autofahrer – drei Neuerungen gelten ab September 2023

  • Anni Gebhard
    VonAnni Gebhard
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Normalerweise kommen auf Fahrzeughalter pünktlich zum Jahreswechsel Neuerungen zu. Jetzt stehen allerdings schon im September drei wichtige Änderungen an. Was Autofahrer wissen müssen.

Die Zukunft ist elektrisch – diesen Eindruck bekommen zumindest Besucher der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München. Auch die Bundesregierung sieht in den E-Autos eine wichtige Zukunftstechnologie für nachhaltige Mobilität. Paradoxerweise werden die staatlichen Förderungen für die Stromer allerdings ab dem 1. September gekürzt. Was genau das für Autofahrer bedeutet und welche weiteren Änderungen auch Verbrenner betreffen.

Weniger Förderung für E-Autos: Bundesregierung kürzt den Umweltbonus

Schon zum Jahresbeginn reduzierte die Bundesregierung die Fördersumme für die E-Mobilität drastisch. Für Plug-in-Hybride wurden die Subventionen sogar ganz gestrichen. Ab dem 1. September steht die nächste Reduzierung der Förderung an. Während die Förderung bei Dienstwagen vollständig ausgesetzt wurde, ist die Kaufpreisprämie für Privatkunden auf 4.927 Euro brutto gesunken. Damit schrumpft der staatliche Umweltbonus zur Förderung nachhaltiger Mobilität immer weiter.

Autofahrer, die überlegen, sich einen elektrischen Wagen anzuschaffen, sollten sich am besten noch vor Jahresende für ein neues Modell entscheiden, denn bereits zum Jahreswechsel stehen weitere Kürzungen bei der staatlichen Förderung von E-Autos an.

Mit der digitalen Kfz-Zulassung das Auto künftig online an-, um- und abmelden

Bereits zu Beginn des Monats durften sich Fahrzeughalter über die Vereinfachung der Kfz-Zulassung freuen: Denn die Zulassung fürs Auto kann ab sofort ganz bequem online beantragt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr möchte mit dem Projekt „i-Kfz“ (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) ermöglichen, dass lange Wartezeiten und Behördengänge der Vergangenheit angehören.

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Bislang mussten Fahrzeughalter auf die Übersendung von Plakette und Papieren per Post warten, jetzt reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Auch Autohäuser können die neue Onlineplattform nutzen. Hier können Händler die Onlinezulassung für den Kunden direkt nach dem Kauf durchführen. Der Käufer kann so direkt mit dem Neuwagen vom Autohof fahren.

Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie ein spezielles Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums.

Wichtig für Autofahrer ab September: Änderungen bei der Abgasnorm für Dieselfahrzeuge

Die Euro-6-Norm geht ab 1. September in ihre vierte und damit wohl letzte Runde – in die Stufe „6e“. Die wichtigste Änderung ist hierbei der abgesenkte Stickoxid-Grenzwert für Dieselmotoren. Der bisher erlaubte Wert von 80 Milligramm pro Kilometer sinkt nun auf denselben, wie beim Benziner, nämlich 60 Milligramm pro Kilometer. Vorerst sind nur die Autos von der Umstellung auf die neue Norm betroffen, die ab September neu von den Herstellern für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Darüber hinaus sieht Euro 6e diverse Änderungen bei den Mess- und Rahmenbedingungen vor, die aber eine vergleichsweise geringe Rolle spielen dürften. Abgelöst wird Euro 6 von der Norm Euro 7, die für 2025 erwartet wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Emmanuele Contini/ Michael Gstettenbauer/ Fotocollage: echo24.de

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