Nebelschlussleuchte und Fernlicht

Falsches Licht? Diesen Fehler machen viele Autofahrer bei Nebel

Wer bei Nebel mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Einstellung der Lichter kennen. Denn viele Fahrer machen dabei einen bestimmten Fehler. Wann ein Bußgeld droht.

Gerade bei schlechtem Wetter sollten Autofahrer für jede erdenkliche Situation gewappnet sein. Schlechte Sicht, Regen und Glätte können besonders im Herbst zum Verhängnis werden. Gerade dann ist es wichtig, die Fahrzeugeinstellungen zu kennen und korrekt zu nutzen. Viele Autofahrer neigen dazu, bei Nebel das falsche Licht einzuschalten. Fehler gefährden nicht nur die Sicherheit, sondern können auch Bußgeld kosten.

Denn gerade bei schlechten Wetterbedingungen neigen viele Autofahrer dazu, das Fernlicht einzuschalten. Dies ist jedoch falsch und kann unter Umständen sogar gefährlich sein. Viele sind unsicher, wie und wann Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten aktiviert werden sollten.

Bei Nebel unterwegs: Viele Autofahrer machen einen bestimmten Fehler

Häufig verlassen sich Fahrzeugführer irrtümlicherweise auf die Lichtautomatik ihrer Fahrzeuge, wie der „ADAC“ schreibt. Dies kann jedoch sowohl für sie selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein. Das Problem besteht darin, dass Fahrzeugführer oft Nebelscheinwerfer und Fernlicht verwechseln. Fernlicht verschlechtert die Sicht, insbesondere bei Nebel, erheblich. Der „ADAC“ weist deshalb immer wieder darauf hin:

„Bei Nebel sollte man zudem auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich.“

Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC)

Nebelscheinwerfer im Auto einschalten: So sieht das Symbol aus

Denn die moderne Lichtautomatik erkennt Dunkelheit, aber keinen Nebel. Daher müssen Fahrzeugführer den richtigen Schalter betätigen oder den Schalter auf das richtige Symbol drehen. In vielen Modellen befindet sich der Lichtschalter in der Regel links, unterhalb des Lenkrads. Bei einigen Fahrzeugen sind die Schalter auch direkt am Lenkrad angebracht.

Das Symbol für die Nebelschlussleuchte ist ein Halbkreis mit waagerechten Strichen nach rechts und einer Schlangenlinie, die den Nebel symbolisiert. Wenn die Leuchte aktiviert wurde, leuchtet eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett auf. Der Lichtschalter für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte ist in vielen Fahrzeugen zweistufig. Man dreht den Lichtschalter auf das Symbol für das Abblendlicht und zieht den Schalter dann eine Stufe heraus, um die Nebelscheinwerfer einzuschalten.

Die Tasten links neben dem Drehrädchen sollten Autofahrer bei Nebel kennen. Das obere Symbol steht für die Nebelscheinwerfer, das untere für die Nebelschlussleuchte.

Richtig verwenden: Wann Autofahrer Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einschalten sollten

Für den Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten gibt es Vorschriften. Fahrzeugführer sollten das Licht nicht willkürlich einsetzen. Der ADAC fasst die gesetzlichen Vorgaben zusammen: Sie dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel auf weniger als 50 Meter reduziert ist. Wird die Leuchte bei besserer Sicht verwendet, wird der nachfolgende Verkehr geblendet.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde erlaubt. Zur Einschätzung der Entfernung können die Leitpfosten am Straßenrand herangezogen werden – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie genau in diesem Abstand aufgestellt.

Von ABS bis TÜV: Diese Abkürzungen sollte jeder Autofahrer kennen

Verschiedene PKWs stehen hintereinander.
TÜV Süd Technischer Überwachungsverein KFZ Auto-Plakette Verkehrssicherheit Hauptuntersuchung
Schild mit Tüv Plakette, HU, Deutschland, Europam Hauptuntersuchung
Ein Mechaniker fuellt Motoroel in ein Kraftfahrzeug
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Es besteht keine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten einzuschalten. Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet und sie zum Beispiel bei Schönwetterfahrten brennen lässt, muss jedoch mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es sogar zu einem Unfall, beträgt das Verwarnungsgeld 25 bis 35 Euro, so der „Bußgeldkatalog“.

Vielen Autofahrern unbekannt: Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts verwendet werden

Die ADAC-Verkehrsexperten geben zudem weitere wichtige Regeln für die Verwendung von Abblendlicht, Tagfahrlicht und Lichtautomatik. Dazu heißt es: „Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt“. Diese Regelung gilt für Straßen außerorts, wenn die Sichtweite 100 Meter oder innerorts 60 Meter unterschreitet.

Für das Tagfahrlicht gibt es keine gesetzliche Regelung, ob Fahrzeugführer damit fahren dürfen oder müssen. Der ADAC erklärt jedoch, dass das Tagfahrlicht im Herbst und Winter oft nicht ausreicht, „weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind“. In diesem Fall, so der Bericht, „muss der Fahrer das Abblendlicht einschalten“. (von Dominik Jahn/Michaela Ebert)

Dieser Artikel wurde unter Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von unserer Redaktion überprüft.

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