Ordnungswidrigkeit
Motor im Stand warmlaufen lassen: Warum Sie das lieber vermeiden sollten
VonSimon Monesschließen
Es mag verführerisch wirken: Den Motor im Winter aufzuheizen, bringt mehr Schaden als Nutzen – der ADAC erläutert die Gründe.
Wenn die Temperaturen in den Herbst- und Wintermonaten fallen, kann es nachts besonders frostig werden. Am Morgen muss dann das Auto von Eis befreit werden. Sobald man dann im Fahrzeug sitzt, ist meist erst mal frieren angesagt, da es dauert, bis die Heizung den Innenraum aufgewärmt hat. Auch der Motor benötigt mehr Zeit, um seine Betriebstemperatur zu erreichen. Einige Autofahrer versuchen, sich die Arbeit zu erleichtern, indem sie den Motor im Stand aufwärmen lassen. Doch das ist keine kluge Entscheidung.
ADAC warnt: Warmlaufen lassen schadet dem Motor
„Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist nicht nur schlecht fürs Auto, auch die Umwelt wird extrem belastet“, warnt der ADAC. Untersuchungen des Automobilclubs haben zudem ergeben, dass der Motor durch das Warmlaufen im Stand kaum auf Temperatur kommt. Nach vier Minuten hatte sich das Motoröl bei einer Außentemperatur von minus zehn Grad lediglich auf minus sieben Grad erwärmt.
Auch im Fahrzeuginnenraum wird es durch das Warmlaufenlassen des Motors kaum wärmer. Die „Heizung im Wageninneren erzeugt mit etwa 13 Grad nur ein laues Lüftchen“, so der ADAC. Für dieses dürftige Ergebnis wurden im Test jedoch bereits 0,1 Liter Kraftstoff verbraucht. Die für den Motor schädliche Warmlaufphase dauert dadurch unnötig lange. „Das Motoröl braucht länger, um Betriebstemperatur zu erreichen, dadurch erhöht sich die Reibung im Motor“, erklärt der Automobilclub.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Motor warmlaufen lassen, ist verboten: 80 Euro Bußgeld drohen
Darüber hinaus ist es gesetzlich verboten, den Motor im Stand aufwärmen zu lassen. So sind alle Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, unnötige Belästigungen durch Lärm und Abgase zu vermeiden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Bei Lastkraftwagen kann es indes aus technischen Gründen notwendig sein, den Motor im Stand laufen zu lassen. Ist dies jedoch nicht der Fall, droht auch hier eine Strafe.
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Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Fahrzeug in einer Garage parken. Für alle anderen bietet eine Standheizung eine gute Alternative. „Diese lassen sich per Fernbedienung starten oder auf eine bestimmte Uhrzeit programmieren“, empfiehlt der ADAC. So ist das Fahrzeug warm und eisfrei, wenn man zur Arbeit fahren möchte. Auch Frostschutzfolien können helfen, allerdings schützen sie in der Regel nur die Windschutzscheibe. Mit einem Trockentuch können Sie bei beschlagenen Scheiben wieder klare Sicht erlangen. Zudem helfen folgende Tricks, die Feuchtigkeit im Auto zu reduzieren:
- Fußmatten regelmäßig trocknen oder im Winter gleich auf Gummimatten wechseln
- Schuhe vor dem Einsteigen ordentlich abklopfen und vom Schnee befreien
- Auch Einkäufe und Co. sollten vom Schnee bereit werden, bevor man sie ins Auto räumt
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