Neuerung bringt auch Vorteile

Diese Reifen muss der TÜV ab 2025 abnehmen: Was sich für Motorradfahrer ändert

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Seit Januar 2025 brauchen Motorradfahrer nicht mehr länger die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Das könnte einen Vorteil für Biker bringen.

Auf Motorradfahrer kommen 2025 einige Änderungen zu. In diesem Jahr tritt eine neue Abgasnorm in Kraft. Seit dem 1. Januar 2025 darf kein Motorrad mehr unterhalb der Euro-Norm (Euro 5+) erstmals zugelassen werden. Wer sich noch im Jahr 2024 ein neues Motorrad gekauft hat, konnte von dieser Regelung profitieren.

Auch bei den Motorradreifen bleibt nicht alles beim Alten. Seit dem Januar 2025 gilt hier eine neue Regelung, nach welcher der Reifenhersteller nicht mehr endgültig den Reifen mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) freigibt, sondern den Reifen im Zweifelsfall eine Prüforganisation wie „Dekra“ oder dem TÜV gesondert abnimmt.

Diese Motorradreifen müssen Biker ab 2025 vom TÜV abnehmen lassen

Das Gesetz greift für alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung – und damit so ziemlich jedem Motorrad im deutschen Straßenverkehr, schreibt „Reifen24.de“. Für Motorradfahrer bedeutet das, dass sich gegenwärtig und künftig auf mehr Zeitaufwand und Kosten einstellen müssen, da für eine Umbereifung am Motorrad immer eine Begutachtung und Abnahme durch eine Prüforganisation notwendig ist.

Ob Motorradfahrer mit ihren neuen Reifen beim TÜV aufschlagen müssen, ist vor allem vom Alter der Reifen (DOT) und den Dimensionen abhängig, berichtet „reifen24.de“. Grundsätzlich sind alle Motorradreifen mit einem DOT ab dem 1. Januar 2020 von der Neuregelung betroffen. Motorradfahrer mit Reifen-DOT bis einschließlich 31. Dezember 2019 konnten sich noch etwas länger Zeit lassen. Für sie endete die Schonfrist am 31. Dezember 2024.

Neureglung bei Motorrad-Reifen könnte großen Vorteil für Biker bringen

Solange die neuen Reifen dieselben Parameter wie die in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Bereifung haben, muss beim TÜV und Co. keine Einzelabnahme erfolgen. Notwendig wird die diese erst in dem Fall, wenn die neuen Reifeneigenschaften von den Fahrzeugschein-Vorgaben abweichen.

Bei den Motorradreifen greift eine Neuregelung. Unter Umständen müssen Biker zum TÜV.

Die Neuregelung und die wegfallende Orientierung an Herstellerfreigaben könnte mit einem wesentlichen Vorteil für Biker verbunden sein. Künftig könnten sie auf der Vorder- und Hinterachse Reifen zwei verschiedener Hersteller einsetzen, wenn andere Eigenschaften der Motorradreifen und der Maschine den Vorgaben entsprechen, erklärt „Reifen24“.de weiter. 

Rubriklistenbild: © Nicolas Armer/dpa

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