Abgas, Reifen und TÜV

Änderungen für Motorradfahrer: Das ist ab 2025 alles neu

  • Julia Cuprakowa
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Motorradfahrer müssen sich 2025 auf einige Änderungen einstellen. Ab dem kommenden Jahr gilt eine neue Abgasnorm. Außerdem müssen bestimmte Reifen künftig vom TÜV abgenommen werden.

Ob Auto, Wohnmobil oder Motorrad – wer ein Fahrzeug lenkt, muss immer auf dem Laufenden sein. Und das ist heutzutage gar nicht mehr so einfach. Denn immer wieder gibt es Änderungen für Autofahrer, die dringend beachtet werden müssen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder. So müssen auch Motorradfahrer ab 2025 mit einigen Änderungen rechnen.

Vorteil: Wer mit dem Kauf eines Motorrads liebäugelt, sollte es 2024 noch tun. Es könnte ein Schnäppchen dabei sein.

Änderungen für Motorradfahrer ab 2025 – das ist für Biker neu

Autofahrer müssen sich ab 2025 auf einige Änderungen einstellen, wie echo24.de berichtet. Neben dem Umtausch des Führerscheins müssen Autofahrer zudem unbedingt an die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV denken. Wer nächstes Jahr noch eine grüne TÜV-Plakette hat, riskiert Bußgelder.

Gleiches könnte für Motorradfahrer gelten, die an neue Reifen für ihre Maschine denken. Der Grund: Ab 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der ein Reifen nicht mehr endgültig vom Reifenhersteller freigegeben wird, sondern im Zweifelsfall durch eine gesonderte Abnahme einer Prüforganisation wie „Dekra“ oder dem TÜV.

Diese Reifen müssen Motorradfahrer künftig vom TÜV abnehmen lassen

Ob Motorradfahrer mit ihren neuen Reifen zum TÜV müssen, hängt vor allem vom Alter der Reifen (DOT) und den Dimensionen ab, wie „reifen24.de“ berichtet. Grundsätzlich sind alle Motorradreifen mit einem DOT ab dem 1. Januar 2020 von der Neuregelung betroffen. Für Motorradreifen mit DOT bis einschließlich 31. Dezember 2019 gilt eine Schonfrist bis einschließlich 31. Dezember 2024.

Herstellerfreigabe-Prinzip

Um eine Fabrikatsbindung zu umgehen und das volle Potenzial des Reifenmarktes und der Motorräder auszuschöpfen, haben sich Fahrzeug- und Reifenhersteller bereits vor längerem auf gemeinsame Testverfahren geeinigt. In umfassenden Tests werden seitdem Motorrad- und Reifenmodelle regelmäßig kombiniert und strengen, praxisnahen Prüfungen unterzogen. So kamen die etablierten Hersterllerfreigaben zustande, die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) bekannt sind und bislang Gang und Gäbe waren.
(Quelle: reifen24.de)

Für diese Reifen gilt in diesem Zeitraum weiterhin das Prinzip der Herstellerfreigabe und die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) muss wie gewohnt bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Sobald das Motorrad jedoch mit neuen Reifen ausgerüstet wird, die von den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung abweichen, unterliegt es der neuen Regelung.

Auch Autofahrer müssen beim Reifenkauf demnächst genauer hinschauen. Der Grund: Ab 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen ein bestimmtes Symbol haben, damit sie als solche gelten. Die „M+S“-Kennzeichnung reicht dann nicht mehr aus.

Neue Abgasnorm ab 2025 – das ändert sich für Motorradfahrer

Eine weitere Änderung, die neben den Autofahrern auch die Motorradfahrer betrifft, ist die neue Abgasnorm. Für Autofahrer kommt die Neuerung bereits im September 2024, für Motorradfahrer erst ab 2025. Doch was bedeutet das konkret für Motorradfahrer?

Laut „motorradonline.de“ darf ab dem 1. Januar 2025 kein Motorrad mehr unterhalb der Euro-Norm (Euro 5+) erstmals zugelassen werden. Für Motorradfahrer bedeutet das nur eines: Wer sich ein neues Motorrad kaufen möchte, kann in der zweiten Jahreshälfte 2024 von dieser Regelung profitieren.

Was beinhaltet die Euro 5+?

Über das On-Board-Diagnosesystem (OBD) II müssen bei neuen Motorrädern alle abgasrelevanten Faktoren elektronisch überwacht und gespeichert werden. Sie können dann im Falle einer Fehlfunktion, die durch das Aufleuchten der Motorkontrollleuchte angezeigt wird, über eine genormte Schnittstelle ausgelesen werden – wichtig für die Werkstatt. (Quelle: motorradonline.de)

Motorräder könnten 2024 günstiger werden: Händler wollen Maschinen vor Abgas-Neuerung loswerden

Denn dann kommt der Motorradhandel in Zugzwang: Euro 5-Modelle ohne +-Zusatz (ersichtlich aus Punkt 14 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der für die Erstzulassung wichtigen Konformitätserklärung CoC) müssen vom Hof. Dies kann zum Beispiel durch Rabattaktionen oder auch durch vermehrt angebotene Tageszulassungen beschleunigt werden.

Ob ein Motorrad die neue Euro-5+-Norm erfüllt, erkennen Fahrer übrigens an den beiden Lambdasonden – eine vor und eine nach dem Katalysator. Für Motorradfahrer mit bereits zugelassenen Maschinen ändert sich also nichts.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Nina Prommer

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