Saison gestartet
Mit dem Motorrad durch den Stau? Biker sollten Regeln kennen
- VonCharlotte Götzschließen
Mit dem Frühling ist auch die Motorradsaison gestartet. Doch auch wenn es in den Fingern juckt, sollten Biker nicht zu sehr am Gashahn ziehen – besonders im Stau gelten strenge Regeln.
Die Leute mit den Leder-Cutten sind wieder „on the Road“. Nicht immer verkehrsgerecht, denn die Motorradfahrer gehen mit ihren einspurigen Maschinen manchen Verkehrsproblemen einfach aus dem Weg. Rettungsgassen, Standstreifen oder Lücken — viele Regeln im Straßenverkehr werden hin und wieder ignoriert.
Mit dem Motorrad durch den Stau? Biker sollten Regeln können
Vor allem in der Urlaubs- und Ferienzeit sind Staus auf den Straßen vorprogrammiert. Wer will schon im Stau stehen, Motorrad-Fahrer in keinem Fall. Bei Sonne und frühlingshaften Temperaturen kann ein Stau schnell zur Qual werden. Insbesondere Motorradfahrer sind stark davon betroffen. Unter ihrer Schutzkleidung und auf dem heißen Asphalt fühlt es sich schnell an wie in einem Backofen. Haben die Fahrer von Motorrädern deshalb Sonderrechte?
Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht, sagt nein: „Bei den gesetzlichen Vorgaben gibt es keine unterschiedlichen Regeln für Autofahrer und Biker. Es gilt gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer.“ Das bedeutet: Auch wenn es unter dem Helm und der Schutzkleidung heiß wird, kommen Motorradfahrer um das Warten im Stau nicht herum.
Ist die Rettungsgasse für Motorräder der Ausweg bei Stau? Das gilt für Biker
Auch Motorräder sind bei stockendem Verkehr und Stau, von der Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden, nicht ausgenommen. Denn alle Verkehrsteilnehmer müssen in solchen Fällen zwischen der äußerten linken und der rechten Fahrspur daneben einen Weg für Rettungskräfte und Polizei freihalten.
„Zwar sind Motorräder meist schmaler als Autos und könnten demzufolge rechts oder links vorbei. Erlaubt ist das aber nicht“, warnt der Verkehrsrechtsexperte, der für eine große Partnerkanzlei im Auftrag von Geblitzt.de tätig ist. „Wer das versucht und solche Wege nutzt, um schneller durch den Stau zu kommen, riskiert hohe Strafen. Benutzen Fahrer die Rettungsgasse und werden erwischt, droht in diesem Fall ein Fahrverbot.“
Mit dem Motorrad im Stau – einfach links vorbei fahren?
Einfach links vorbeizufahren ist keine gute Idee, denn es besteht hohe Unfallgefahr. Der Platz ist für solche Manöver meist zu schmal. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann das zu einer teuren Angelegenheit werden. Streitigkeiten mit Haftpflicht- und Kaskoversichsicherungen sind vorprogrammiert und kosten viel Nerven und Zeit.
Wie verhalten sich Motorradfahrer bei Stau und stockendem Verkehr richtig?
Motorradfahrer sollten bei Stau und stockendem Verkehr immer vorsichtig fahren und sich nicht zwischen den Fahrzeugen durchschlängeln. Das kann nicht nur gefährlich sein, sondern es auch in vielen Fällen verboten. Auch für Zweiradfahrer gelten für diese Verkehrsregeln keine Ausnahmen. Rücksichtsvolles Fahren und ständige Vorsicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern ist nach §1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht. Wer sich daran hält, vermeidet Unfälle, Bußgeldbescheide sowie Fahrverbote.
Die Rettungsgasse dient dem Durchkommen von Rettungsfahrzeugen:
Besonders in Notfällen ist das schnelle Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oft lebenswichtig. Das Durchfahren der Rettungsgasse kann daher nicht nur zu empfindlichen Strafen, sondern auch zu einem schweren Unfall führen.
Um Rettungsfahrzeugen freie Fahrt gewährleisten zu können, muss immer eine Rettungsgasse gebildet werden, die weder von Auto- noch von Motorradfahrern befahren werden darf. Auch der Standstreifen ist tabu. Das Handy am Steuer ist auch im Stau nicht zugelassen. Es sei denn, der Verkehr kommt zum kompletten Erliegen. Dann ist auch temporäres Abschnallen erlaubt.
Mit dem Motorrad durch die Rettungsgasse — welche Strafen drohen?
Wer hier vordrängelt oder durchfährt riskiert empfindliche Strafen. Unberechtigtes Befahren wird sowohl für Autofahrer wie für Biker mit 240 Euro ziemlich teuer. Dazu kommen noch zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall werden die Strafen in der Regel noch verdoppelt.
Christian Marnitz von einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de rät zur Vorsicht: „Werden dabei dann auch noch Rettungskräfte behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden zusätzliche Bußgelder fällig. Unter bestimmten Umständen kann die Behinderung der Rettungskräfte sogar eine Straftat sein. Laut § 323c Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) drohen dann Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.“
Mit dem Motorrad unterwegs — hilfreiche Tipps und Tricks bei warmen Temperaturen
Der „Deutsche Verkehrssicherheitsrat“ (DVR) empfiehlt daher, bei hohen Temperaturen möglichst nicht mit dem Motorrad zu fahren. Das betrifft jedoch eher die Sommermonate. Doch wer dennoch auf das Zweirad angewiesen ist, sollte unbedingt auf die richtige Kleidung achten. Atmungsaktive Textilien und Helme mit Belüftungssystemen können dabei helfen, die Hitze etwas zu mildern. Auch Pausen alle 60 bis 90 Minuten sollten eingeplant werden, um den Kreislauf zu entlasten. Letztendlich gilt aber: Die Gesundheit sollte immer Vorrang haben. Im Zweifelsfall daher lieber eine Pause mehr einlegen oder auf das Auto umsteigen.
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