Sticker dürfen nicht überall kleben

„Nett hier“-Sticker an kuriosen Orten – hohes Bußgeld für Bekleben öffentlicher Plätze

  • Veronika Berg
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Viele kennen den „Nett hier“-Sticker, der aus einer Imagekampagne des Landes Baden-Württemberg stammt und an Plätzen rund um die Welt klebt. Doch droht bei der Anbringung von Stickern ein Bußgeld?

Bereits seit rund 20 Jahren verteilen Fans die „Nett hier“-Sticker aus Baden-Württemberg auf der ganzen Welt. Wer auf Reisen die Augen offen hält, kann die kleinen, ovalen Aufkleber an den überraschendsten Orten wiederfinden, sogar in der Tiefsee. Auch speziell für Heilbronn gibt es solche Aufkleber. Diese zielen genau auf eine Location ab und „echte“ Heilbronner (aber nicht nur) wissen genau, worum es sich handelt – es sind Sticker mit der Aufschrift „Stirbt die Laube, stirbt Heilbronn“, welche sogar in New York gesichtet wurden. Aber dürfen Aufkleber einfach überall angebracht werden?

Bekleben fremden Eigentums stellt Sachbeschädigung dar – Schadenersatzforderungen drohen

Das Aufkleben von Stickern kann außerhalb der eigenen vier Wände eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Aufgrund der Tatsache, dass sich Sticker in der Regel nur schwer entfernen lassen und oft Spuren zurückbleiben, kann es sich um Sachbeschädigung handeln. Deshalb gilt: Wenn Täter beim Kleben erwischt werden, müssen sie mit einem Strafverfahren und Schadenersatzforderungen rechnen. Das Bußgeld sollte zwingend bezahlt werden, denn Verweigerung oder Vergessen kann Folgen haben.

Bis zu 300 Euro für das Bekleben von Stickern an öffentlichen Plätzen

Das Anbringen von Aufklebern ist in der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung geregelt. Wenn Einrichtungen an und auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen tangiert sind, ist das Anbringen von Plakaten und Aufklebern nicht grundsätzlich unzulässig. Solche Verstöße werden praktisch nie angezeigt, da meist nicht bekannt ist, wer die Aufkleber anbringt, so die Stadt Stuttgart. Eine Anzeige gegen Unbekannt bei Ordnungswidrigkeiten sei oft nicht sonderlich erfolgversprechend.

Auch wenn es schwierig ist – sollte jemand auf frischer Tat ertappt werden, muss der Täter mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro bis maximal 300 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr rechnen. Über die tatsächliche Höhe wird im Einzelfall entschieden.

Rubriklistenbild: © Nett hier - aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg