„Unhygienisch“

Neue Pfandregel ab 2024 sorgt für Aufsehen

  • Karolin Schaefer
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  • Marcus Giebel
    Marcus Giebel
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Für viele Einwegflaschen oder Dosen muss bereits ein Pfand gezahlt werden. Mit dem Jahreswechsel steht dann eine neue Änderung an, die nicht allen gefällt.

Kassel – Ob Flaschen oder Dosen aus PET, Glas oder Metall: In Deutschland wird auf viele Getränkeverpackungen Pfand erhoben. Verbraucher zahlen also den Beitrag beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis und bekommen diesen bei der Rückgabe später wieder zurück. So sollen Materialkreisläufe sichergestellt werden. Doch schon bald gibt es eine neue Regelung im Pfandsystem, die eine der Änderungen im neuen Jahr 2024 sein wird.

Neue Pfandregel ab Januar 2024: Das müssen Verbraucher wissen

Die EU will das Pfandsystem revolutionieren, was das Aus für Bierkästen bedeuten könnte. Schon ab Januar 2024 werden dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zufolge weitere Milchgetränke integriert, für die dann ein Pfand in Höhe von 25 Cent fällig wird. Laut der Deutschen Pfandsystem GmbH fallen darunter Milch und Milchmischprodukte mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent. Zudem sind von der neuen Regelung auch sonstige trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt und Kefir betroffen – sofern sie in einer Einwegkunststoffflasche mit mehr als 0,1 Liter und weniger als drei Liter angeboten werden.

Für bestimmte Milchprodukte wird ab dem Jahreswechsel Pfand erhoben. (Symbolbild)

Experten sind allerdings nicht sonderlich überzeugt über diese Neuerung im Pfandsystem. „Nach dem Öffnen und Ausleeren der Verpackungen können wegen der relativ hohen Viskosität dieser fettreichen Produkte erhebliche Mengen an Lebensmittelresten in den Verpackungen verbleiben, die einen sehr guten Nährboden für Mikroorganismen darstellen“, warnte bereits das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei der Einführung der Pfandpflicht im Jahr 2003.

„Unhygienische Beeinträchtigung“: Rückstände von Milchgetränken können unangenehm riechen

Die in den Flaschen entstehenden Mikroorganismen könnten „sehr schnell auch zu einer nachteiligen Beeinflussung aller anderen in einem Verkaufsbetrieb lagernden Lebensmittel führen“, hieß es. Laut dem BfR bestünde damit „die Gefahr einer unhygienischen Beeinträchtigung“ in Supermärkten oder Discountern.

Die Rückstände der Flaschen mit dickflüssigen Milcherzeugnissen können also schnell unangenehme Gerüche entwickeln. Dabei riechen einige Rückgabesysteme schon jetzt nicht sonderlich appetitlich. Zudem würden ungereinigte Verpackungen mit Resten von Milch, Milchprodukten oder Fruchtsäften tierische Schädlinge anziehen. Wie die Berliner Morgenpost das BfR zitierte, sei eine Gefahr für die Gesundheit aber unwahrscheinlich, solange Supermärkte und Discounter die Automaten regelmäßig reinigen.

Neue Pfandregel sorgt für Unmut: „Plastikflaschen für Milch gehören nicht in Rücknahmeautomaten“

Aufgrund möglicher Reste in den Gebinden sieht Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverbands Deutschland, ein höheres Risiko für Verunreinigungen, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Betroffen seien vor allem Märkte, bei denen die Pfandautomaten im Eingangsbereich zu finden sind.

„Plastikflaschen für Milch gehören in den Gelben Sack und nicht in den Rücknahmeautomaten“, betonte bereits vor Jahren der Hauptgeschäftsführer im Milchindustrie-Verband, Eckhard Heuser, gegenüber der Lebensmittel Zeitung. Leere Milchflaschen seien gerade im Sommer ein „hygienisches Problem“. Seit diesem Jahr sind Restaurants, Bistros und Cafés, verpflichtet, To-Go-Produkte in Mehrwegverpackungen anzubieten.

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