Mehr Geld für Künstler

Finanzielle Entlastung im März 2023 – das ändert sich für Verbraucher 

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Die Änderungen im März 2023 bringen vor allem mehrere Entlastungspakete für Bürger mit sich. Darunter unter anderen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. 

Nach zahlreichen Änderungen im Februar kommen nun auch einige Neuerungen im Monat März auf die Bürger zu, wie echo24.de berichtet. Bereits zum Jahreswechsel mussten sich die Menschen mit Themen wie Lieferketten-Gesetz, Tierwohllabel und der Umgang mit dem Verpackungsmüll beschäftigen.

Auch für Autofahrer kamen 2023 neue Regeln und Gesetze hinzu. So müssen zum Beispiel die roten und grauen Führerscheine gegen EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht werden. Und worauf konkret sollen sich die Bürger jetzt ab März einstellen?

Änderungen ab März: Gas- und Wärmepreisbremse soll Verbraucher entlasten

Deutschland ächzt aktuell unter hohen Energiepreisen. Durch das neue Gesetz im März 2023 kommt es nun zur Gas- und Wärmepreisbremse. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten.

Das heißt: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr beträgt der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der deckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Energiepauschale für Studierende

Ab 15. März 2023 können Studierende einen Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen.

Dieser niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September vorhergesagten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen weiterhin, wie „verbraucherzentrale.de“ berichtet.

Ab März 2023 kommt die Strompreisbremse – Entlastungsbeiträge werden auch rückwirkend ausgezahlt

Auch in Sachen Strom sollen die Bürger entlastet werden. Denn neben einer Gas- und Wärmepreisbremse kommt im März auch die sogenannte Strompreisbremse. Die Bremse gilt für alle Kunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar werden rückwirkend von den Stromversorgern im März mit ausgezahlt. So werden die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert.

Der Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen wird auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Dies gilt ebenfalls für 80 Prozent des Verbrauchs. Der Verbrauch wird in der Regel am Vorjahr gemessen.

Künstlersozialabgabe steigt auf 5 Prozent

März 2023 dürfte auch für Künstler gute Nachrichten mit sich bringen. Denn für Künstler soll es ab März dauerhaft mehr Geld geben. Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,2 auf 5 Prozent. Weniger erfreulich ist es dagegen für Unternehmen, die Künstler beschäftigen. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten beschäftigen, müssen nun höhere Abgaben zahlen.

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

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