Fenster am Auto mit Folie tönen

Schutz vor Blendung und Hitze: Autoscheibe tönen – wann Bußgeld droht

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Hat ein Auto keine Tönung ab Werk, kann eine Folie selbst angebracht werden: Doch bei der Frontscheibe oder anderen Glasscheiben am Auto gilt es einiges zu beachten – sonst droht schnell Bußgeld.

Wenn die Sonnenstrahlen im Sommer auf das Auto prallen, heizt sich der Innenraum enorm auf. Außerdem können die Strahlen den Fahrer blenden und so zu Unfällen oder Verspannungen, wegen Anspannen des Gesichts, führen. Aus diesem Grund werden getönte Autoglasscheiben immer beliebter und viele Audi- und Mercedes-Fahrzeuge werden mit getönten Scheiben verkauft. Allerdings hat nicht jeder die dunkleren Scheiben bereits ab Werk an seinem Pkw, deshalb gibt es Folien oder sogar ganze Frontscheiben zum Nachrüsten – doch Vorsicht, nicht alles ist legal.

Bußgeld und Punkte in Flensburg für Tönung der Autoscheibe

Eine Verdunklung der Scheibe bringt viele Vorteile, doch es gibt einige Einschränkungen: Die Scheibenfolierung an sich ist erlaubt und laut „ADAC“ auch die beliebteste Form der Tönung, um Hitze und Blendung beim Fahren zu reduzieren. Doch beim Aufrüsten des Autos mit Folie gibt es eine klare gesetzliche Regelung, wie und wo die Verdunkelung auch angebracht werden darf. Wer zuwider handelt und sein Auto ohne Beachtung der Vorschriften abdunkelt, dem drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg.

Allgemeine Bauartgenehmigung für Tönungsfolie und Autoscheibe

Grundsätzlich sind nur Tönungsfolien erlaubt, die über eine Bauartgenehmigung verfügen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis der Folie und das Auto darf nicht damit gefahren werden. Damit erkennbar ist, ob die Tönung erlaubt ist, muss die Prüfnummer der angebrachten Folie auf jeder einzelnen Scheibe gut sichtbar sein.

VerstoßBußgeld und Punkte
Fahren bei eingeschränkter Sicht10 Euro
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt10 Euro
Nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug25 Euro
Verkehrssicherheit wird beeinträchtigt90 Euro und ein Punkt

Besonders wichtig ist, dass durch die aufgeklebte Tönungsfolie die Sicht aus dem Auto und damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Laut Straßenverkehrsordnung § 30 StVZO müssen Fahrzeuge „so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.“ Unter diese Ausrüstung fallen nicht nur Tuning am Auto, sondern auch Tönungen der Scheiben am Pkw.

Sicht durch Windschutzscheibe darf nicht eingeschränkt sein

Für die Sicht am relevantesten sind die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben – diese müssen uneingeschränkt freie Sicht gewähren und dürfen nicht verdunkelt werden. An der Windschutzscheibe ist sogar eine durchsichtige Folie verboten, denn es könnten Blasen, Wellen und Flecken entstehen, die die Sicht einschränken. Lediglich ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe erlaubt. An der Heckscheibe, wenn links und rechts Außenspiegel angebracht sind sowie an allen Seitenfenster ab der B-Säule, sind Scheibentönungen erlaubt.

Wird keine allgemeine Bauartgenehmigung (BAG) mitgeführt, erlischt die Betriebserlaubnis und es wird ein Bußgeld fällig, ebenso wenn die Tönung nicht fachgerecht angebracht wurde. Dabei gilt auch beim Einbau einer getönten Scheibe zu achten: Es sollte sich um eine legale Autoglasscheibe handeln, die verkehrssicher und fachgerecht eingebaut wurde, sonst drohen Strafen.

Ebenso wie auf bei Folie, die auf das Auto geklebt wird, muss allerdings auch bei Autoaufklebern aufgepasst werden, denn bei manchen Stickern droht ein Bußgeld bis zu 90 Euro. Auch das Wunsch-Kennzeichen kann schnell verboten und illegal sein.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Panthermedia

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