Finanz-Änderung
Zuschuss für teilstationärer Pflege: Tabelle zeigt – so viel mehr Geld gibt es 2025
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Pflegebedürftige in Deutschland sollen ab 2025 mehr Geld bekommen. Zudem sollen die Leistungen für „pflegebedingte Aufwendungen“ in der teilstationären Pflege steigen.
Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen, werden in Deutschland unterstützt: Je nach Pflegegrad erhalten sie Zuschüsse durch die Pflegekasse. Die Leistungen fallen dabei unterschiedlich aus – so gibt es bereits ab „Pflegegrad 2“ finanzielle Unterstützung, zum Beispiel in Form von Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder Freunde zu Hause. Auch wer sich für eine „teilstationäre Pflege“ entscheidet, erhält je nach Pflegegrad einen Festbetrag. Und dieser soll 2025 steigen.
Leistung für Pflegebedürftige wird 2025 erhöht: So viel mehr Geld gibt es für die teilstationäre Pflege
Eine teilstationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige entweder eine Tages- oder eine Nachtpflege erhalten. Das heißt, dass Pflegebedürftige stundenweise tagsüber betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen oder umgekehrt. Die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege fallen unterschiedlich aus – je nach Einrichtung, Region und Leistungspaket, heißt es bei „pflege.de“.
Pro Tag beziehungsweise pro Nacht könnten laut „pflege.de“ 50 bis 95 Euro anfallen. Die darin enthaltenen Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst übernimmt bis zu einer bestimmten Summe die Pflegeversicherung, heißt es weiter. Was darüber hinaus anfällt, zum Beispiel fürs Essen und die Betreuung, müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Besonders brisant: Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim steigen immer weiter. Eine frühzeitige Planung zahlt sich dementsprechend aus.
Tabelle zeigt: Mehr Geld ab 2025 für Pflegebedürftige in der teilstationären Pflege – je nach Pflegegrad
Pflegebedürftige mit dem „Pflegegrad 1“ können den Entlastungsbetrag für die teilstationäre Pflege nutzen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Der beträgt noch 125 Euro und soll ab 2025 auf 131 Euro steigen. Die Höhe der Leistung bei der teilstationären Pflege hängt vom Pflegegrad ab. So hoch soll die Erhöhung 2025 laut „pflege.de“ ausfallen:
| Pflegegrad | Zuschuss ab 2025 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | von 125 Euro auf 131 Euro als Entlastungsbeitrag |
| Pflegegrad 2 | von 689 Euro auf 720 Euro |
| Pflegegrad 3 | von 1.298 Euro auf 1.357 Euro |
| Pflegegrad 4 | von 1.612 Euro auf 1.685 Euro |
| Pflegegrad 5 | von 1.995 Euro auf 2.085 Euro |
echo24.de hat zusammengefasst, welche Pflegeleistungen 2025 noch erhöht werden. So steigt das Pflegegeld um bis zu 43 Euro, der Zuschlag für Pflegesachleistungen soll sich um bis zu 99 Euro erhöhen und auch in der Tages- und Nachtpflege soll es bis zu 90 Euro mehr geben – je nach Pflegegrad.
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