Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld wird 2025 erhöht: So fällt der Zuschlag nach Pflegegrad aus

  • VonVanessa Lutz
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Für Pflegebedürftige in Deutschland wird es ab 2025 mehr Geld geben. Wie viel genau hängt jedoch vom Pflegegrad ab. Eine Übersicht zeigt, wer was bekommt.

Im kommenden Jahr steht eine Vielzahl an Änderungen für die Bürger in Deutschland an. Einige dürfen sich dabei über mehr Geld freuen. So erhöht sich beispielsweise für Eltern der Kinderzuschlag. Und mancher Arbeitnehmer kann wegen einer Änderung beim Netto-Lohn mit mehr Geld im Portemonnaie rechnen. Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, soll es ebenfalls höhere finanzielle Leistungen geben. Wie hoch diese ausfallen, ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Pflegegeld wird 2025 erhöht: Zuschlag hängt vom jeweiligen Pflegerad ab

Der Pflegegrad sagt aus, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Einen Pflegegrad erhalten Personen auf Antrag von ihrer Pflegeversicherung. Und damit können entsprechende Leistungen beansprucht werden. Insgesamt gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade. Sie sind von einer geringen Beeinträchtigung bis zu einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufgeteilt sind.

Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, soll es höhere finanzielle Leistungen geben. Wie hoch diese ausfallen, ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Nachdem das Pflegegeld bereits im Januar 2024 um fünf Prozent gestiegen war, soll es nun zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent angehoben werden. Anschließend soll das Pflegegeld, so wie andere Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden, teilt „pflege.de“ mit.

Änderung beim Pflegegeld: Personen mit „Pflegegrad 1“ bleiben jedoch ausgeschlossen

Die Erhöhung des Pflegegeldes, die ab 2025 kommt, fällt je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch aus. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Personen mit „Pflegegrad 1“ keine finanziellen Leistungen. Sie sind somit auch weiterhin von der Erhöhung des Pflegegeldes ab 2025 ausgenommen.

Erhöhung des Pflegegeldes: So hoch sind die Leistungen bei „Pflegegrad 2“

Interessant wird die Erhöhung, die ab 2025 greift, ab Pflegegrad 2. Diese betroffenen Personen erhalten dann mehr finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Diese Tabelle zeigt, wie sich das Geld bei „Pflegegrad 2“ laut „pflege.de“ 2025 erhöhen soll:

Merkmal bei Pflegegrad 2Erhöhung ab 2025 pro Monat
Pflegegeldvon 332 Euro auf 347 Euro
Pflegesachleistungenvon 761 Euro auf 796 Euro
Tages- und Nachtpflegevon 689 Euro auf 721 Euro
Leistungen für vollstationäre Pflegevon 770 Euro auf 805 Euro

Erhöhung des Pflegegeldes: So hoch sind die Leistungen bei „Pflegegrad 3“

Auch Personen, die in „Pflegegrad 3“ fallen, erhalten ab 2025 mehr Geld von der Pflegekasse. Diese Tabelle zeigt, wie hoch die finanzielle Unterstützung laut „pflege.de“ dann ausfällt:

Merkmal bei Pflegegrad 3Erhöhung ab 2025 pro Monat
Pflegegeldvon 573 auf 599 Euro
Pflegesachleistungenvon 1432 Euro auf 1497 Euro
Tages- und Nachtpflegevon 1298 Euro auf 1357 Euro
Leistungen für vollstationäre Pflegevon 1262 Euro auf 1319 Euro

Erhöhung des Pflegegeldes: So hoch sind die Leistungen bei „Pflegegrad 4“

Die finanzielle Hilfe steigt ebenfalls bei Personen, die in „Pflegegrad 4“ eingestuft sind. „Pflegegrad 4“ bedeutet laut „pflege.de“ eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. So hoch fällt das Geld laut „pflege.de“ ab 2025 aus:

Merkmal bei Pflegegrad 4Erhöhung ab 2025 pro Monat
Pflegegeldvon 765 Euro auf 800 Euro
Pflegesachleistungenvon 1778 Euro auf 1859 Euro
Tages- und Nachtpflegevon 1612 Euro auf 1685 Euro
Leistungen für vollstationäre Pflegevon 1775 Euro auf 1855 Euro

Erhöhung des Pflegegeldes: So hoch sind die Leistungen bei „Pflegegrad 5“

„Pflegegrad 5“ ist die höchste der fünf Pflegegrade. Er steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“, erläutert „pflege.de“.

Merkmal bei Pflegegrad 5Erhöhung ab 2025 pro Monat
Pflegegeldvon 947 Euro auf 990 Euro
Pflegesachleistungenvon 2200 Euro auf 2299 Euro
Tages- und Nachtpflegevon 1995 Euro auf 2085 Euro
Leistungen für vollstationäre Pflegevon 2005 Euro auf 2096 Euro

Doch nicht nur beim Pflegegeld gibt es ab 2025 eine Vielzahl an Änderungen – auch in anderen Bereichen, wie etwa bei der Miete oder für Autofahrer stehen Neuerungen an.

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