Neues Gesetz

Änderung beim Biomüll: Strenge Regeln ab Mai – so teuer werden Fehler

  • VonSophia Lavcanski
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In Deutschland ist Mülltrennung Pflicht. Trotzdem landet zu viel falscher Müll in der Biotonne. Deshalb gibt es ein neues Gesetz.

Was in die Biotonne gehört, dürfte den meisten klar sein: Kompostierbare Abfälle wie Lebensmittel, Essensreste, Obst- und Gemüsereste oder Kaffeesatz, aber auch Gartenabfälle wie Blumen, Laub oder frisch gemähtes Gras gehören in die Biotonne. Häufig landen aber auch falsche Abfälle wie Glas und Plastik in der Biotonne. Um dem entgegenzuwirken, drohen demnächst hohe Bußgelder für falsche Mülltrennung.

Neues Gesetz für die Biotonne: Klare Vorschriften, welcher Müll entsorgt werden darf

Bereits ab dem 1. Mai 2025 soll ein vom Umweltministerium neu erarbeitetes Gesetz in Kraft treten, das zur gewissenhaften Mülltrennung beitragen soll. Grund dafür sind falsche Abfälle in der Tonne, die von der Abfallwirtschaft auch als „Störstoffe“ bezeichnet werden. Sie machen die Herstellung von Qualitätskompost aus Bioabfall für deutsche Abfallwirtschaftsbetriebe immer schwieriger.

Bei einer bundesweiten Kontrolle wurden exakt 334.336 Biotonnen auf ihren Inhalt geprüft. Laut der beteiligten „Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH“ (GAB) haben den Test über 15.000 Tonnen nicht bestanden und konnten damit nicht geleert werden. Weiter wurde vom Verein „Wirfuerbio“ eine bundesweite Störquote von 4,6 Prozent errechnet. Das soll bald ein Ende haben.

Was darf in die Biotonne? Beim Missachten dieser Regel wird es ab Mai 2025 teuer

Das neue Gesetz, das ab Mai 2025 gelten wird, sieht vor, dass im Biomüll aus der Biotonne maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten sind. Ist der Wert zu hoch, wird die Tonne markiert und ohne entleert zu werden, stehen gelassen. Betroffene haben dann nicht nur eine volle Tonne, die umsortiert werden muss, sondern eventuell auch eine hohe Strafe an der Backe.

Wurde die Tonne falsch befüllt, kann das je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Strafe dafür legt laut „t-online“ jede Kommune im Rahmen des Bußgeldkatalogs selbst fest – so beispielsweise auch Heilbronn. Prinzipiell sind bei groben Verstößen jedoch Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro möglich. Um der Strafe aus dem Weg zu gehen, sollten spätestens im Mai also alle wissen, welche Abfälle nicht in die Biotonne gehören.

Rubriklistenbild: © Felix Kästle/dpa