Mülltrennung

Saftige Strafen für Müllsünder: Welche Abfälle nicht in die Biotonne gehören

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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  • Gertrud Hagenmeyer
    Gertrud Hagenmeyer
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Mülltrennung reduziert die Abfallmenge, die auf den Mülldeponien anfällt. Für Biomüll gibt es in Deutschland eine separate Tonne. Aber was genau darf dort hineingeworfen werden – und was nicht?

Den Biomüll getrennt von den anderen Abfällen zu sammeln, ist aus Umweltgründen sinnvoll. Für diesen Müll gibt es in Deutschland deshalb eine separate Biotonne. Doch welche Regeln sind beim Befüllen zu beachten? Im Detail entscheiden das die örtlichen Kommunen, eine Abfallberatung oder ein sogenannter Abfallkalender informieren Bürger.

Klare Regeln für die Biotonne: Welcher Müll darf entsorgt werden? 

Es gibt jedoch einige generelle Regeln: pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle dürfen im Biomüll entsorgt werden. Ausnahmen sind Öle, Fette und dicke Hölzer, erklärt die Verbraucherzentrale. In einer detaillierten Auflistung des Umweltbundesamtes werden unter anderem folgende Stoffe genannt, die in den Biomüll dürfen:

  • Salat-, Obst- und Gemüseabfälle
  • Eierschalen
  • Kaffee- und Teesatz
  • feste Speisereste
  • Brotreste und Teigwaren
  • Käsereste
  • Servietten und Küchenpapier
  • Eierkartons
  • Heu, Stroh und Holzspäne (jedoch keine mit Kot oder Urin verunreinigten Materialien wie Tierstreu)
  • Laub, Rasenschnitt, Unkraut und Blumen
  • Topfpflanzen ohne Pflanztöpfe

Zum Einpacken der Bioabfälle können Zeitungen, Küchenpapier, Tüten aus Papier oder Eierkartons verwendet werden. Doch nicht immer landet Abfall dort, wo er hingehört: Müllsünder in Heilbronn stellen Sperrmüll einfach auf öffentlichen Straßen ab.

Welche Abfälle dürfen keinesfalls in die Biotonne?

Doch nicht alles, was in der Biotonne landet, darf dort auch entsorgt werden. Laut Verbraucherzentrale dürfen folgende Abfälle nicht im Biomüll entsorgt werden:

  • Plastiktüten
  • Windeln und Hygieneartikel
  • flüssige Speisereste
  • Staubsaugerbeutel, Asche, Zigarettenkippen und Kehricht
  • Dosen, Alufolie und Getränkekartons
  • Textilien, Leder, Wolle, Holz und beschichtetes Papier (auch kein Backpapier)
  • Katzenstreu und andere tierische Exkremente
  • großvolumige Grünabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt

Papier sollte über die Papiersammlung erfasst werden. Kleine Mengen Zeitungspapier sind aber im Biomüll erlaubt, etwa um in der Tonne Feuchtigkeit aufzusaugen. Eierkartons können übrigens auch über das Altpapier entsorgt werden, wenn sie sauber sind und keine Verschmutzungen durch Eirückstände oder Hühnerkot enthalten.

Speiseöle und -fette können mittlerweile vielerorts über Rücknahmestellen oder Automaten recycelt werden. Diese Fette sind zwar recycelbar, aber sie zersetzen sich nach Auskunft der Verbraucherzentrale nur sehr langsam. Viele Gemeinden haben Vorgaben, ob diese Fette über die Biotonne entsorgt werden dürfen.

Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne – Mikroplastik verschmutzt Umwelt

Störstoffe stellen laut Verbraucherzentrale in der Biotonne und bei der Verwertung des Mülls ein Problem dar. Besonders problematisch sind Kunststoffmaterialien wie Plastiktüten. Denn: Herkömmliche Kunststoffe verrotten nicht oder sehr langsam und können als Mikroplastik zu einer massiven Umweltverschmutzung führen.

Kunststoff hat im Biomüll nichts verloren.

Auch kompostierbare Kunststoffe sollten wirklich nur dann über die Biotonne entsorgt werden, wenn die Kommune dies erlaubt. Denn diese Stoffe zersetzen sich ebenfalls sehr langsam.

Sammeln des anfallenden Biomülls im Haushalt

Am besten sammelt man den anfallenden Biomüll in einem dicht schließenden Sammelbehälter, wie beispielsweise in einem kleinen Eimer. Dieser sollte jedoch mindestens alle drei Tage entleert werden, damit sich kein Schimmel bildet. Haben sich bei warmen Wetter Maden eingenistet, helfen Hausmittel gegen die Larven.

Einen schattigen Standort für die Biotonne zu wählen ist sinnvoll, um Gerüche zu vermeiden, denn geruchsintensive Gärungsprozesse entstehen vor allem bei Wärme.

Müll in Biotonne falsch entsorgt – Bußgelder drohen

Wer Müll falsch entsorgt und in die Biotonne packt, was dort nicht hineingehört, dem drohen im Extremfall saftige Bußgelder. Durch den Bußgeldkatalog 2023 sind für eine falsche Mülltrennung bei groben Verstößen Strafen in Höhe bis zu 2500 Euro möglich.

Ab dem 1. Mai 2025 tritt zudem eine Erweiterung der Bioabfallverordnung von 2022 in Kraft. Finden sich in einer Biotonne mehr als drei Prozent an Fremdstoffen, kann die Leerung ab 2025 verweigert werden. Die Folge: Volle Biotonnen bleiben stehen und Müllsünder müssen sich selbst um die Entsorgung kümmern.

Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer/dpa-tmn