Wieder mehr Geld?
Rentenzuschlag ändert sich 2025: Was Senioren wissen müssen
VonMichaela Ebertschließen
Seit Juli 2024 erhalten Empfänger der Erwerbsminderungsrente in Deutschland einen Zuschlag. Doch eine Befristung bis November 2025 sorgt für Verwirrung – was ändert sich im kommenden Jahr?
Das Thema Rente wird in Deutschland immer wieder heiß diskutiert. Während Arbeitnehmer im kommenden Jahr deutlich höhere Beiträge an die Rentenkasse zahlen müssen, können sich Rentner schon seit Juli 2024 über eine Rentenerhöhung freuen. Bezieher der Erwerbsminderungsrente erhielten zudem einen Zuschlag auf ihr Konto.
So gab es für die Empfänger der Erwerbsminderungsrente bis zu 7,5 Prozent mehr Einkommen. Die Höhe dieses Rentenzuschlags hängt jedoch von den aktuellen Berechnungen des Zahlbetrags der Rente ab. Aufgrund von Faktoren wie Inflation, steigenden Gehältern und Co. kann sich die Höhe des Zuschlags im kommenden Jahr jedoch auch noch einmal ändern. Gleichzeitig müssen alle Rentner 2025 weitere Neuerungen beachten, die sich auf ihr Einkommen auswirken – echo24.de hat diese bereits in einer Übersicht zusammengefasst.
Stichtag zum Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente: Was sich ab Juli 2025 ändert
Laut der „Deutschen Rentenversicherung“ gilt auch im kommenden Jahr als Stichtag für den neuen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente erneut der 1. Juli, wie es bereits 2024 der Fall war. „Nach Absatz 2 Satz 4 verändert sich der Rentenzuschlag zum 1. Juli 2025 in dem Verhältnis, wie sich der aktuelle Rentenwert ändert. Der zum 1. Juli 2024 bestimmte Rentenzuschlag wird also zum 1. Juli 2025 mit dem Anpassungsfaktor aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 multipliziert“, heißt es im Sozialgesetzbuch der Deutschen Rentenversicherung (SGB VI). Wie hoch der neue Zuschlag also tatsächlich ausfällt, soll künftig noch bekannt gegeben werden.
Endet der Zuschlag im November 2025? Rentner sollten wichtige Änderung beachten
Im Zuschlagsbescheid können Empfänger jedoch lesen: Der Erwerbsminderungsrenten-Zuschlag sei bis zum 30. November 2025 befristet. Das sorgt für Verwirrung. Wird er ab Dezember 2025 also nicht mehr ausgezahlt?
Nein – Ruheständler können also aufatmen. Der Zuschlag wird ab Dezember 2025 nur anders berechnet. Außerdem wird er nicht mehr gesondert, sondern mit der eigentlichen Rente verrechnet auf das Konto überwiesen.
- Änderung im Juli 2025: Höhe des Zuschlags auf die Erwerbsminderungsrente wird angepasst
- Änderung ab Dezember 2025: Zuschlag auf Erwerbsminderungsrente wird anhand individueller Entgeltpunkte berechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt
Zuschlag für Erwerbsminderungsrente wird ab 2025 neu berechnet: Entgeltpunkt geben Grundlage
Laut dem SGB IV wird der „dann auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am Stichtag 30. November 2025 zugrunde liegen, neu berechnet.“ Dafür wird entweder der Faktor 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent gewählt, heißt es weiter. Außerdem wird der Zuschlag künftig mit der Rente zusammen auf das Konto des Empfängers überwiesen. Bisher war der Zuschlag zwischen dem 10. und 20. Tag eines Monats gezahlt worden.
Sollte die Erwerbsminderungsrente in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. November 2025 enden, endet auch die Zahlung des Rentenzuschlages bis 7,5 Prozent, heißt es außerdem. Rund drei Millionen Rentner müssen also auch im kommenden Jahr wieder hoffen, ob sie dann auch den Zuschlag überwiesen bekommen.
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