Tabelle gibt Überblick
Anspruch auf Pflegeleistungen: So viel Geld bekommen Bedürftige je nach Pflegegrad
VonJulia Cuprakowaschließen
Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen zu? echo24.de bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Leistungen und Gelder je nach Pflegegrad.
Das Leben ist unberechenbar, man muss jederzeit mit allem rechnen. Wer heute noch gesund und munter ist, kann morgen schon ein Pflegefall sein. Dann ist es wichtig zu wissen, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Denn auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kommt eine neue finanzielle Herausforderung zu. echo24.de gibt einen Überblick, welche Leistungen und wie viel Geld jemandem in welchem Pflegegrad zustehen.
Pflegeleistungen in Deutschland: Wer hat Anspruch?
Pflegeleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die eine angemessene Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen sicherstellen sollen. Für unterschiedliche Pflegebedarfe und Organisationsformen der Pflege gibt es unterschiedliche Leistungen, Geld- und Sachleistungen, wie auf „pflege.de“ nachzulesen ist.
Die Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Pflegeleistungen sind erfüllt, wenn:
- Man gesetzlich oder privat pflegeversichert ist
- Man bei der Pflegeversicherung leistungsberechtigt ist
- Man einen anerkannten Pflegegrad hat
Da die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung ist, haben fast alle Menschen in Deutschland Anspruch auf Pflegeleistungen. Doch wie viel Geld steht Pflegebedürftigen konkret zu? Das hängt von der Pflegestufe ab. Ab 2025 erhalten Pflegebedürftige in Deutschland übrigens mehr Geld.
So viel Geld steht Pflegebedürftigen in Deutschland zu – je nach Pflegegrad
Alle Versicherten mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegekasse. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Leistungen je nach Pflegegrad (PG):
| Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistungen (monatlich) | Tages- und Nachtpflege (monatlich)\t | |
| Pflegegrad 1 | - | - | - |
| Pflegegrad 2 | 332 Euro | 761 Euro | 689 Euro |
| Pflegegrad 3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 1.298 Euro |
| Pflegegrad 4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 1.612 Euro |
| Pflegegrad 5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 1.995 Euro |
Diese Geldleistungen sind je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch. Darüber hinaus können Pflegebedürftige zum Beispiel auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro erhalten. Und zwar unabhängig von dem Pflegegrad. Doch was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld und Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?
Laut „pflege.de“ erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein monatliches „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, solange eine angemessene Pflege oder Betreuung sichergestellt ist.
Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 monatlich in Anspruch nehmen, wenn sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt und betreut werden. Die Pflegesachleistungen sind zweckgebunden und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
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