Tipps für die Rente
Durch Ausbildungsjahre und Kindererziehung: Wie die Rente aufgebessert werden kann
- VonSophia Lavcanskischließen
Viele sind mit dem Ausblick auf ihre Rente unzufrieden. Nicht selten liegt das an fehlenden Berufsjahren. Mit einem Trick können jedoch auch Schul- und Ausbildungsjahre und die Kindererziehung angerechnet werden.
Das Thema Rente sorgt bei Deutschen immer wieder für Diskussion und Aufregung. Oft heißt es, dass es um die Rente in Deutschland schlecht steht. In Zukunft könnte eine Rentenreform außerdem das Bruttogehalt vieler Arbeitnehmer schmälern. Um einer schlechten Rente entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Aufbesserungsmöglichkeiten. Zum einen gibt es einen Trick, mit dem Rentner Gehalt und Rente doppelt kassieren können. Des Weiteren können auch Ausbildungsjahre und Kindererziehung angerechnet werden – echo24.de erklärt, wie:
Mehr Rente – so kann Schul- und Ausbildungszeit angerechnet werden
Auch wenn es viele nicht wissen: Tatsächlich zählen Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag laut der „Deutschen Rentenversicherung“ in die Rente, auch wenn keine Beiträge gezahlt wurden. „Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit“ heißt es. Doch wer davon nichts weiß, hat Pech gehabt: Die Zeit wird nicht automatisch angerechnet. Rentner müssen Unterlagen dazu vorzeigen. Insgesamt können maximal acht Jahre angerechnet werden.
Doch damit nicht genug. Auch die Zeit zwischen Schulabschluss und beruflicher Ausbildung kann angerechnet werden, solange sie einen Zeitraum von vier beziehungsweise fünf Monaten nicht übersteigt. Des Weiteren können auch Menschen, die nach der Schule nicht direkt einen Ausbildungsplatz finden, profitieren. Wer sich bei der Agentur für Arbeit in dieser Zeit als ausbildungssuchend meldet, bekommt die Zeit angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Person zwischen 17 und 25 ist und mindestens einen Monat als ausbildungssuchend gemeldet ist.
Wartezeit mindern oder Rentenanspruch durch Nachzahlungen steigern
Prinzipiell lässt sich nicht nur Schul- und Ausbildungszeit anrechnen, sondern auch Beiträge nachzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt: „Freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr können bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden.“ Das sei jedoch nur möglich, „soweit die Schulzeiten noch nicht mit Beiträgen belegt sind und nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können“.
Vor allem für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die acht Jahre überschreiten, kommt dieses Angebot infrage. Es kann frei entschieden werden, ob nur der Mindestbeitrag von 83,70 Euro oder Summen bis hin zum Höchstbeitrag von 1.311,30 Euro gezahlt werden. Sinn hinter dem Angebot ist, bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern. Ob es sich überhaupt lohnt, sollte zuvor mit einer Beratungsstelle der Rentenversicherung abgeklärt werden.
Einbußen bei der Rente? Kindererziehung kann Altersvorsorge beeinflussen
Nicht nur die schulischen Ausbildungsjahre können der Rente angerechnet werden. Auch Kindererziehungszeiten können verhelfen. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, können pro Kind bis zu zwei Jahren und sechs Monaten Kindererziehungszeit gutgeschrieben werden, was auch als „Mütterrente“ bezeichnet wird. Bei Kindern ab 1992 sind es sogar drei Jahre. Unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes oder der Kinder können maximal zehn Jahre berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Erziehungszeiten laut Deutschen Rentenversicherung mit einer Kontenklärung beantragt werden: „Sind diese einmal für Sie vorgemerkt, werden Sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt.“ Außerdem kann immer nur ein Elternteil von der Erziehung profitieren, weshalb schon im Vorhinein überlegt werden sollte, wem die Zeit bei der Rente angerechnet wird.
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