Bußgeld droht
Baden im eigenen Pool: In Deutschland zu diesen Zeiten streng verboten
VonJosefine Lenzschließen
Wer einen eigenen Pool im Garten hat, kann der Hitze im Sommer entfliehen. Doch aufgepasst: Nicht zu jeder Uhrzeit darf in Deutschland geplanscht werden.
Wenn die Temperaturen in Deutschland steigen, dann suchen viele Menschen die Abkühlung im Wasser. Ob im Schwimmbad, am See oder im eigenen Garten im Pool – es gibt viele Möglichkeiten, um der Hitze etwas zu entkommen. Wer einen eigenen Whirlpool oder ähnliches Zuhause hat, muss aber auf gewisse Regeln achten. Unter anderem darf nicht zu jeder Tageszeit gebadet werden.
Pool im eigenen Garten immer beliebter in Deutschland
Einen eigenen Pool im Garten zu haben, ist laut einer Analyse des Immobilienportals „Immoscout24“ aktuell voll im Trend. Der Anteil der zum Kauf angebotenen Wohnhäuser mit Swimmingpool habe sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht. Dabei gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich ein eigenes, kleines Schwimmbad einzurichten. So können Gartenbesitzer beispielsweise einen Whirlpool aufstellen, sich einen Schwimmteich anlegen oder einen Pool einbauen.
Wer dann bei Temperaturen um die 30 Grad ins kalte Wasser springt, erfreut sich der Abkühlung. Doch Pool-Besitzer müssen aufpassen: Denn nicht zu jeder Uhrzeit darf einfach so in Deutschland gebadet werden.
Planschen im eigenen Pool: Zu dieser Uhrzeit ist Baden in Deutschland verboten
Wie der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen erklärt, kann ein Pool eine Belastung für die Nachbarschaft darstellen. „Wer einen Pool oder Whirlpool nutzt, der sollte die örtlich geltenden Ruhezeiten einhalten“, erklärt der Verband und schreibt weiter: „Vor allem sollten die Anlagen nicht nachts in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. 7 Uhr verwendet werden, um die örtlich vorgeschriebenen Dezibel-Richtwerte nicht zu überschreiten.“
In der Regel liegen die Dezibelwerte bei um die 35. „Für Pumpen regelt die so genannte Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, das Wesentliche: Je nach Wohngebiet darf eine Pool- oder Gartenteichpumpe 50 bzw. 55 Dezibel tagsüber nicht überschreiten, nachts ist der Richtwert auf 35 bzw. 40 Dezibel festgesetzt. Es lohnt sich zudem, die Auflagen Ihrer Gemeinde zu erfragen. Diese können strenger sein“, heißt es.
Baden verboten: Während Ruhezeiten darf der Pool nicht genutzt werden
Wer also nach 22 Uhr noch in den Pool hüpfen will, sollte lieber davon absehen. Doch auch mittags gilt eigentlich eine Ruhezeit, auf die der Vertrauensanwalt des Bundes privater Bauherren (vpb), Holger Freitag, im Gespräch mit Merkur.de hinweist. So gilt auch von 13 bis 15 Uhr die Ruhezeit in Deutschland. Diese betreffen übrigens auch Kinder. Außerhalb davon dürfen sie im Pool aber toben und spielen. Denn: „Kinderlärm muss hingenommen werden, solange er im sozial adäquaten Rahmen liegt“, sagt der Rechtsanwalt.
Man sollte sich gut überlegen, ob ein nächtliches Schwimmen im Pool sich wirklich lohnt. Laut Angaben des Bußgeldkatalogs kann der Verstoß gegen die Ruhezeiten grundsätzlich ziemlich teuer werden. So kann die Höhe eines Bußgeldes bis zu 5.000 Euro betragen. Ähnliches gilt übrigens, wer bei sonnigen Temperaturen blank zieht und sich auf dem Balkon bräunen lassen will. Auch das kann teuer werden.
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