Hüllenlos auf Balkon oder im Garten
Ohne Kleidung bräunen: Bis zu 1.000 Euro Bußgeld drohen – auch zu Hause
VonJosefine Lenzschließen
Im Sommer wollen viele Menschen braun werden, manche legen sich dafür sogar nackt auf den Balkon oder in den Garten. Doch das Sonnenbaden kann teuer werden.
Sommer bedeutet einige Menschen vor allem eins: viele Stunden draußen zu liegen und sich die Sonne auf den Pelz scheinen zu lassen. Damit der gesamte Körper auch schön braun wird, lassen einige Sonnenanbeter die Hüllen fallen. Doch wer nicht gerade am FKK-Strand liegen will, der entspannt sich womöglich ohne Kleidung im Garten oder auf dem Balkon. Allerdings kann das unter Umständen ganz schön teuer werden, denn es droht ein Bußgeld. Auf dem Balkon und im Garten ist bei weitem nicht alles erlaubt.
Bräunen im Garten ohne Kleidung: Bis zu 1000 Euro Bußgeld droht
Zunächst einmal gilt jedoch die Regel, dass in den eigenen vier Wänden eigentlich jeder das machen darf, worauf er Lust hat. Wer also im Adams-Kostüm durchs Haus flitzen will oder sich kleiderlos im Garten bräunen oder in den Pool legen will, der darf das tun. Wie „rechtsanwalt.com“ erklärt, liegt in diesen Fällen keine Straftat vor. Auch eine Ordnungswidrigkeit wird in den meisten Fällen nicht begangen – es kommt allerdings dabei auf die Nachbarn an.
Fühlen sich die lieben Nachbarn von der Freizügigkeit gestört, kann das zur „Belästigung der Allgemeinheit“ führen. Dies stellt letztlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden.
Ohne Kleider im Garten – ist das ein Kündigungsgrund?
Auch Vermieter können eine Anzeige stellen. Ein Kündigungsgrund ist das freizügige Sonnenbaden allerdings nicht. „Es unterliegt der freien Entscheidung der Mieter, ob und wie sie sich im mitvermieteten Garten sonnen wollen. Selbst wenn Nachbarn aus anderen Häusern hieran Anstoß nehmen, liegt keine Störung des Hausfriedens vor“, schreibt der Deutsche Mieterbund (DMB). Er bezieht sich dabei auf einen Fall, der vor dem Amtsgericht Merzig landete.
Hier wurde eine Frau gekündigt, weil sie sich unbekleidet im Garten sonnte. Dies hatte zu Gesprächsstoff bei den Nachbarn und der Dorfgemeinde geführt. Das Amtsgericht ließ das Argument jedoch nicht gelten und die Kündigung für unwirksam erklären. Ein Hausfriedensbruch wurde durch das kleiderlose Sonnenbaden also nicht begangen.
„Hausfrieden bedeute, dass die Bewohner eines Hauses zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Jede Mietpartei habe sich letztlich so zu verhalten, dass andere Mieter bzw. der Vermieter im Haus nicht gestört werden“, so der DMB.
Schäferstündchen auf dem Balkon oder Garten kann abgemahnt werden
Anders sieht es jedoch aus, wenn es zu einem Stelldichein auf dem Balkon oder Garten kommt. Hier können Mieter mit einer Abmahnung drohen, wie der DMB erklärt. Übrigens: Wer sich hüllenlos auf dem Balkon oder Garten bräunt, der muss mit den Blicken der Nachbarn leben. Außer diese greifen zur Kamera, dann ist dieses Handeln strafbar.
Aber nicht nur beim Bräunen im Garten gibt es so einiges zu beachten: Auch Duschen im Stehen kann unter Umständen verboten sein! Und auch im Keller ist so einiges verboten.
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