Richtige Mülltrennung
Liste zeigt: Das darf alles nicht in die Biotonne – hohe Strafen drohen
- VonSophia Lavcanskischließen
Für Biomüll gibt es in Deutschland eine eigene Tonne, damit er weiter verwertet werden kann. Doch viele wissen nicht, was hinein darf – und riskieren hohe Bußgelder.
In Deutschland wird viel Wert auf Mülltrennung gelegt. Insbesondere Biomüll, der in der Regel in einer Kompostierungs- oder Biogasanlage landet, muss sorgfältig getrennt werden. Sogenannte Störstoffe stellen bei der Verwertung ein großes Problem dar. Doch was genau darf in die Biotonne – und welche Fehler können sogar Bußgelder nach sich ziehen?
Mülltrennung in Deutschland: Das gehört in die Biotonne – Liste gibt Überblick
Grundsätzlich regeln laut Verbraucherzentrale die einzelnen Kommunen vor Ort, was in die Biotonne darf und was nicht. In den meisten Fällen dürfen jedoch alle pflanzlichen Küchen- und Gartenabfälle in die Biotonne. Ausnahmen sind Öle, Fette und dickes Holz. In einer detaillierten Liste des Umweltbundesamtes sind unter anderem folgende Stoffe aufgeführt, die in die Biotonne dürfen:
- Salat-, Obst- und Gemüseabfälle
- Eierschalen
- Kaffee- und Teesatz
- Feste Speisereste
- Brotreste und Teigwaren
- Käsereste
- Servietten und Küchenpapier
- Eierkartons
- Heu, Stroh und Holzspäne (jedoch keine mit Kot oder Urin verunreinigten Materialien wie Tierstreu)
- Laub, Rasenschnitt, Unkraut und Blumen
- Topfpflanzen ohne Pflanztöpfe
Liste zeigt: Diese Abfälle gehören auf keinen Fall in die Biotonne
Obwohl die Kommunen meist sehr genaue Angaben veröffentlichen, was in die Biotonne gehört, kommt es immer wieder zu Fehlbefüllungen. Bei einer bundesweiten Kontrolle im Jahr 2023 wurde der Inhalt von genau 334.336 Biotonnen überprüft. Nach Angaben der beteiligten Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH (GAB) haben mehr als 15.000 Tonnen den Test nicht bestanden und konnten deshalb nicht geleert werden. Folgende Abfälle gehören laut Verbraucherzentrale nicht in die Biotonne:
- Plastiktüten
- Windeln und Hygieneartikel
- Flüssige Speisereste
- Staubsaugerbeutel, Asche, Zigarettenkippen und Kehricht
- Dosen, Alufolie und Getränkekartons
- Textilien, Leder, Wolle, Holz und beschichtetes Papier (auch kein Backpapier)
- Katzenstreu und andere tierische Exkremente
- Großvolumige Grünabfälle wie Baum- oder Strauchschnitt
Besonderes Augenmerk sollte beim Befüllen der Tonne auf Kunststoffe gelegt werden. Diese stellen laut Verbraucherzentrale ein großes Problem für die Verwertung dar, da sie nicht oder nur langsam verrotten und als Mikroplastik zu massiven Umweltbelastungen führen können. Auf Plastiksäcke sollte daher verzichtet werden.
Biotonne falsch befüllt: Hohe Strafen drohen – bis zu 2500 Euro Bußgeld
Um Müllsündern einen Riegel vorzuschieben, gibt es je nach Bundesland und Kommune hohe Bußgelder für falsche Mülltrennung. Der Bußgeldkatalog sieht derzeit für grobe Verstöße ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor.
Künftig kann es noch schneller passieren, dass Mülltonnenbesitzer ein saftiges Bußgeld kassieren. Grund dafür ist eine neue Bioabfallverordnung, die ab Mai 2025 gilt. Sie regelt ziemlich streng, wie viele Störstoffe im Müll sein dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen und die Tonne stehen lassen.
Rubriklistenbild: © Robert Ruidl/Imago
