Bei Lidl, Kaufland und Co.
Supermarkt-Kundin sorgt für Diskussion: Brezel vor dem Bezahlen essen – erlaubt?
- VonSophia Lavcanskischließen
Im Supermarkt gibt es einige Dinge, die nicht erlaubt sind. Doch wie sieht es mit dem Verzehr von Lebensmitteln bei Lidl und Co. noch vor dem Bezahlen aus? Eine „X“-Userin löst eine Diskussion aus: Es herrscht Uneinigkeit.
Viele werden es kennen: Beim Einkauf knurrt der Magen oder das Kind will die Brezel im Einkaufswagen sofort essen, anstatt abwarten zu müssen. Doch ist es eigentlich verboten, während des Einkaufens Produkte zu essen, und erst danach zu bezahlen? Unter dem Post einer „X“-Userin wurde nun eine Diskussion darüber ausgelöst.
„X“-Userin verwirrt: Ist es erlaubt, Lebensmittel vor dem Bezahlen zu essen? Über 500 Antworten
In dem besagten Post schildert die Userin ein Szenario, das wohl einige kennen werden: „Dem Kind bei Aldi, Lidl o.ä. beim Einkaufen schonmal eine Laugenbrezel geben, die es direkt im Laden essen darf, und diese erst danach an der Kasse bezahlen.“ Des Weiteren fragt sie: „Total okay, weil es alle so machen, oder geht gar nicht klar“?
Sagt mal?
— Rumpumpel (@FrauDrMamaRuebe) September 7, 2023
Dem Kind bei Aldi, Lidl o.ä. beim Einkaufen schonmal eine Laugenbrezel geben, die es direkt im Laden essen darf, und diese erst danach an der Kasse bezahlen.
Total okay, weil es alle so machen, oder geht gar nicht klar?
Wir sind uns hier... uneinig.
Die Meinungen in den bisher 589 Antworten könnten nicht unterschiedlicher sein. Einige User sind der Meinung: „geht gar nicht!“, oder „gegessen wird nach dem Bezahlen“. Andere wiederum finden dieses Verhalten völlig okay, und berichten davon, es schon immer so gemacht zu haben.
Einen Kompromiss zwischen erst zahlen oder erst essen gibt es auch: „Ich würd die Brezel nehmen und in der Tüte in den EInkaufswagen legen und dem Kind dann ein Stück davon geben. Dann hast du auch was für die Kasse“, empfiehlt eine weitere Userin. Diesem Vorschlag scheint sich auch der Großteil der Kommentare anzuschließen. Aber was ist nun wirklich erlaubt und was nicht?
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist




„Verzehr vor der Bezahlung ist Diebstahl“ – Verbraucherzentrale äußert sich
In einem Kommentar einer Mitarbeiterin des Einzelhandels heißt es: „Verzehr vor der Bezahlung ist Diebstahl. Bei kleinen Kindern wird es in der Regel geduldet.“ Auch die Verbraucherzentrale unterstreicht diese Aussage und berichtet: „Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt. Deshalb dürfen Sie sie aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht verzehren.“
Für viele Supermärkte sei es dennoch in Ordnung, leere Verpackungen an der Kasse vorzuzeigen. In der Regel solle man einfach bei einem Mitarbeiter oder direkt beim Unternehmen nachfragen, wie das Verspeisen vor dem Bezahlen gehandhabt wird. Tatsächlich gibt es noch einige weitere Dinge, die beim Einkauf bei Kaufland und Lidl verboten sind.
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