Anspruch auf Mehrbedarf

Bürgergeld-Höhe einfach berechnen: Diese Extra-Summe erhalten Alleinerziehende

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wie hoch das Bürgergeld ausfällt, ist individuell. Wer alleinerziehend ist, bekommt aber mehr Geld, als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder. Wie sich die Höhe berechnet, ist klar geregelt.

Wie viel Bürgergeld Empfänger erhalten, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die ausgezahlte Summe ist sehr individuell. echo24.de erklärt, wie potenzielle Empfänger die Bürgergeld-Höhe einfach berechnen können. Die Summe setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf sowie den individuellen Wohnkosten. Für bestimmte Personengruppen wie Alleinerziehende gibt es zudem mehr Geld – sie haben Anspruch auf „Mehrbedarf“. Doch wie hoch fällt der aus?

Mehrbedarf berechnen: So viel Bürgergeld steht Alleinerziehenden zu

Der Regelbedarf bildet die Basis beim Bürgergeld. Der Regelsatz ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden und fällt je nach Alter und Lebenssituation unterschiedlich aus. Während Paaren 506 Euro pro Person zusteht, fällt der Regelsatz für Alleinerziehende höher aus. Der Regelsatz für Alleinerziehende liegt aktuell bei 563 Euro pro Monat. Doch das ist noch nicht alles, was Alleinerziehenden zusteht.

Für jedes Kind erhalten Alleinerziehende einen bestimmten Regelsatz. Darüber hinaus gibt es den Anspruch auf „Mehrbedarf“. Beides richtet sich nach dem Alter des Kindes, beziehungsweise der Kinder.

Für jedes Kinder gibt es je nach Alter folgende Summen:

  • Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro

So hoch fällt der „Mehrbedarf“ für Alleinerziehende aus:

  • Für ein Kind jünger als sieben Jahre: 36 Prozent des Regelbedarfs
  • Für ein Kind älter als sieben Jahre: 12 Prozent des Regelbedarfs
  • Für zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent des Regelbedarfs
  • Für zwei Kinder über 16 Jahre: 24 Prozent des Regelbedarfs
  • Für vier Kinder: 48 Prozent des Regelbedarfs
  • Ab fünf Kindern: 60 Prozent des Regelbedarfs

Wie das Bürgergeld für Alleinerziehende berechnet wird, lässt sich an einem Beispiel zeigen. Eine Person ist alleinerziehend von einem drei Jahre alten Kind. Damit hat diese Person Anspruch auf: 563 Euro Regelbedarf als Alleinerziehende. Obendrauf gibt es 36 Prozent des Regelbedarfs, da das Kind jünger als sieben Jahre ist – macht 202,68 Euro. Dazu gibt es dann noch 357 Euro für das dreijährige Kind. Sind in Summe: 1122,68 Euro.

Wie viel Bürgergeld steht Alleinerziehenden zu?

Bürgergeld-Höhe berechnen: Diese Summe erhalten Alleinerziehende

Neben dem Regelsatz und dem Zuschlag für Alleinerziehende gibt es dann noch Wohngeld. Die Miete, Heizkosten sowie Kosten für Wasser werden übernommen. Da diese Kosten sich von Person zu Person unterscheiden, kann hier nicht genau gesagt werden, wie hoch die Summe ausfällt. Hier muss jeder selbst zum Taschenrechner greifen und seine Ausgaben im Blick haben. Eine Tabelle zeigt, wie groß die Unterschiede bei der Bürgergeld-Höhe sein können.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer/ Future Image/Collage: echo24.de

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