Teilweise vierstellige Höhenunterschiede
Wie hoch fällt das Bürgergeld aus? Tabelle zeigt: So groß sind die Unterschiede
VonFabian Girschickschließen
Über die Höhe des Bürgergeldes gibt es immer wieder Diskussionen – dabei wird diese gar nicht pauschal für alle bemessen. Wer wie viel bekommt, verrät echo24.de in diesem Artikel.
Vor kurzem hat echo24.de bereits darüber berichtet, dass es zahlreiche Voraussetzungen gibt, die Empfängerinnen und -empfänger erfüllen müssen, um überhaupt Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Hierzu zählen unter anderem ein gewisses Mindest- beziehungsweise Höchstalter sowie das Vorliegen einer Erwerbsfähigkeit.
Zudem ist die Höhe des Bürgergeldes nicht immer gleich, da diese ebenfalls von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Einen der wichtigsten Faktoren stellt der sogenannte „Regelbedarf“ dar, welcher laut des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ alle Bedarfe umfasst, die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sind – also zum Beispiel Ernährung, Kleidung oder Körperpflege.
Wie setzt sich die Höhe des Bürgergeldes zusammen? Der Regelbedarf macht den höchsten Teil aus
Während einem Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beispielsweise nur ein Regelbedarf in Höhe von 357 Euro zusteht, beträgt der Regelbedarf für Alleinstehende 563 Euro. An dieser Differenz, die immerhin 206 Euro beträgt, zeigt sich schnell, dass der Regelbedarf einen immensen Einfluss auf die Gesamthöhe des Bürgergeldes haben kann.
Schließlich berechnet sich das Bürgergeld gemäß des Regelbedarfes sowie den laufenden Kosten für die Unterkunft und Heizung. Einem Alleinstehenden, dessen Unterkunftskosten 391 Euro betragen, würde dank des Regelbedarfs in Höhe von 563 Euro demnach ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von 954 Euro zustehen, sofern er alle Voraussetzungen erfüllt. Hat er ein Einkommen, beispielsweise durch eine selbstständige Tätigkeit, könnte dieses die Höhe des Bürgergeldes jedoch mindern.
Tabelle zeigt: So groß sind die Unterschiede bei der Höhe des Bürgergeldes
Von den 954 Euro macht der Regelbedarf (563 Euro) also knapp Zweidrittel aus. Demnach ergeben sich je nach Alter und Lebensumstand (zum Beispiel der Anzahl der Kinder) unterschiedliche Höhen beim Bürgergeld, wie auch eine Tabelle des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ zeigt.
| Antragsteller | Regelbedarf | Kosten der Unterkunft | Bürgergeld |
| Alleinstehende(r) | 563,- Euro | 391,- Euro | 954,- Euro |
| (Ehe-)Paar | 1.012,- Euro | 516,- Euro | 1.528,- Euro |
| Alleinerziehend; 1 Kind, 4 Jahre | 1.122,68 Euro | 568,- Euro | 1.690,68 Euro |
| (Ehe-)Paar; 1 Kind, 4 Jahre | 1.369,- Euro | 712,- Euro | 2.081,- Euro |
| (Ehe-)Paar; 2 Kinder, 4 u. 12 Jahre | 1.759,- Euro | 820,- Euro | 2.579,- Euro |
Dass Personen, die sich um Kinder kümmern müssen, mehr Bürgergeld als Personen ohne Kinder erhalten, dürfte den meisten aber ohnehin klar sein. Schließlich müssen diese auch für deren Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden sorgen und haben demnach mehr Kosten.
Übrigens: Während die Altersrente ein absolutes Ausschlusskriterium für den Bezug von Bürgergeld darstellt, gibt es einige Rentenarten, mit denen Bürgerinnen und Bürger dennoch Anspruch auf Bürgergeld haben können.
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