Staatliche Unterstützung
Trotz Bürgergeld arbeiten? So hoch darf das Einkommen für Empfänger sein
- VonSophia Lavcanskischließen
Wer Bürgergeld bezieht, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und verschiedene Bedingungen einhalten. Auch das Einkommen ist streng geregelt – wer über der Grenze liegt, könnte den Anspruch wieder verlieren.
Für viele Menschen in Deutschland ist das Bürgergeld, das am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst hat, eine große finanzielle Stütze. Es soll dabei helfen, eine Sicherung des Existenzminimums zu gewähren und sowohl eine Integration in Arbeit als auch die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung zu sichern. Doch um Bürgergeld zu erhalten, müssen viele Bedingungen und Regeln eingehalten werden. Auch das maximale Einkommen ist begrenzt.
Bürgergeld beziehen und arbeiten gehen: So hoch sind die Freibeträge beim Einkommen
Bürgergeld soll dabei helfen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewährleisten. Tatsächlich liegt der Betrag, den man sich monatlich zum Bürgergeld hinzuverdienen darf, laut der „Caritas“ nur bei Hundert Euro. Doch was, wenn die Einnahmen höher ausfallen?
Für alle darüber hinaus gehenden Einnahmen gelten besondere Regeln, liegen diese beispielsweise zwischen Hundert und 538 Euro, werden 20 Prozent des Verdiensts nicht vom Bürgergeld abgezogen. Von dem Teil zwischen 538 und 1.000 Euro werden nochmal 30 Prozent deines Verdiensts nicht vom Bürgergeld abgezogen und von dem Teil zwischen 1000 und 1.200 Euro werden nochmal zehn Prozent nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Hat man mindestens ein minderjähriges Kind, liegt die Grenze erst bei 1.500 Euro.
Abzüge und Freibeträge: Diese Regeln gelten fürs Bürgergeld
Um die Prozente und Zahlen zu veranschaulichen, eine Beispielrechnung der „Caritas“: Wer Bürgergeld erhält und nebenbei mit einem 538-Euro-Minijob Geld verdient, darf von diesen 538 Euro auf jeden Fall Hundert Euro behalten. Für die restlichen 438 Euro gilt dann die 20-Prozent-Regel, was bedeutet, dass noch mal 87,60 Euro (20 Prozent von 438 Euro) hinzukommen. Somit dürfen 187,60 Euro behalten werden. Im Rückkehrschluss bedeutet das für das Bürgergeld, dass 350,40 Euro abgezogen werden.
Abgesehen von den Hundert Euro Freibetrag und den Prozentsätzen je nach Einkommenshöhe, gibt es bestimmten Einnahmen, bei denen andere Regelungen in Bezug auf den Freibetrag gelten:
- Aufwandsentschädigungen (beispielsweise für Ehrenämter) oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die steuerfrei sind, bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 EUR im Kalenderjahr unberücksichtigt.
- Für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr gibt es monatlichen Freibeträge in Höhe von 250 Euro.
- Mutterschaftsgeld wird nicht angerechnet
- Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen
- Junge Menschen unter 25 dürfen Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie beruflicher Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) behalten, auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
- Einnahmen aus Schülerjobs in den Ferien dürfen komplett behalten werden
Wer hat überhaupt Anspruch auf Bürgergeld?
Da sich das Bürgergeld an Arbeitssuchende wendet, die die eigene Grundsicherung nicht zahlen können, gibt es auch einige Voraussetzungen, um Bürgergeld zu beantragen. Dazu zählt laut dem „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ (BMAS) zum einen das Mindestalter von 15 Jahren und die Erwerbsfähigkeit, zu der zählt, dass man mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Des Weiteren darf sich die Person noch nicht im Rentenalter (derzeit 67 Jahre) oder einem laufenden Asylverfahren befinden und muss in Deutschland wohnen.
Besonders beim Stellen des Antrags sollten Verbraucher aufpassen, denn einige Angaben können die Höhe des Bürgergelds negativ beeinflussen.
Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa