Jahr der Geburt ist entscheidend

Früher in Rente gehen: Das gilt für Schwerbehinderte

  • Adrian Kilb
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Menschen mit Schwerbehindertenausweis dürfen früher in Rente gehen, ohne dass ihnen Abschläge drohen. Wann es so weit ist, ist vom Geburtsjahrgang abhängig.

Der Ruhestand liegt für viele Menschen noch in weiter Ferne. Trotzdem ist die Frage, wann abschlagsfrei die Rente angetreten werden darf, oftmals eine ziemlich elementare. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, für den gilt ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Wer nicht so lange warten und früher in den Ruhestand gehen möchte, muss teilweise erhebliche finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Diese könnten im kommenden Jahr nochmals verschärft werden, falls die CDU den nächsten Bundeskanzler stellt. echo24.de hat zusammengefasst, wie es jetzt noch mit der Frührente klappt.

Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis gelten nochmals ganz gesonderte Regelungen. Immerhin fast acht Millionen Menschen in Deutschland fallen laut dem Statistischen Bundesamt unter diese Personengruppe. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Ende 2023 waren das 9,3 Prozent aller Menschen. Gut 1,1 Millionen von ihnen sind erwerbstätig – und haben später einmal Anrecht auf die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung, die einen früheren Ruhestand verspricht.

Wann Menschen mit Schwerbehinderung ohne Abschlag in Rente können – Tabelle liefert Übersicht

Die Versicherten können zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist, dass sie die entsprechende Altersgrenze erreicht haben, bei Renten­beginn einen Grad der Behin­derung von mindestens 50 nach­weisen können und mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erklärt die Deutsche Renten­versicherung (DRV).

Wie bei der allgemeinen Alters­rente müssen auch Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis künftig länger arbeiten. Entscheidend ist der Geburtsjahrgang. Aktuell müssen die 1960er-Jahrgänge 64 Jahre plus vier zusätzliche Monate arbeiten. Diejenigen, die im Jahr­ 1964 geboren wurden, sind die Ersten, die erst mit 65 Jahren in den Genuss einer abschlagsfreien Alters­rente kommen. Sie müssen noch volle vier Jahre arbeiten. Eine Tabelle zeigt, wer wann mit Schwerbehinderung in Rente gehen darf:

Jahr­gangAlter (Jahre plus Monate)Renten­start zwischen (Monat/Jahr)
196064 + 405/2024–05/2025
196164 + 607/2025–07/2026
196264 + 809/2026–09/2027
196364 + 1011/2027–11/2028
Ab 196465Ab 1/2029; immer nach Voll­endung des 65. Lebens­jahres

(Quelle: Stiftung Warentest)

Diese Abschläge drohen schwerbehinderten Rentnern bei vorgezogenem Ruhestand

Wer im Jahr 1952 oder davor geboren wurde: konnte bereits mit 63 Jahren die abschlagsfreie Rente antreten. Sind Menschen mit Schwerbehinderungen zu Abschlägen bereit, können sie bis zu fünf Jahre vor der allgemeinen Regel­alters­grenze ihre Alters­rente beziehen.

Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, kürzt die Deutsche Renten­versicherung die Rente um 0,3 Prozent. Wer also beschließt, den Rentenbeginn um drei Jahre vorzuziehen, muss Abschläge von knapp 11 Prozent hinnehmen, hat die „Stiftung Warentest“ vorgerechnet.

Ein früher Ruhestand hat auch für Menschen mit Schwerbehinderung finanzielle Folgen. Allerdings gelten hier andere Altersgrenzen.

Allerdings müssen sich schwerbehinderte Versicherer bewusst sein, dass ihre Bezüge auch so schon geringer ausfallen, weil sie normalerweise zwei Jahre weniger arbeiten und damit kürzer die Rentenkasse einzahlen. Nach derzeitigen Berechnungen haben sie damit monatlich rund 79 Euro weniger brutto in der Tasche.

Wer wegen Krankheit oder aufgrund einer Behinderung nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, hat zudem in Deutschland die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, dass vom eigenen Arzt und ein Amtsarzt bestätigt wird. 

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

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