Jahr der Geburt ist entscheidend
Früher in Rente gehen: Das gilt für Schwerbehinderte
VonAdrian Kilbschließen
Menschen mit Schwerbehindertenausweis dürfen früher in Rente gehen, ohne dass ihnen Abschläge drohen. Wann es so weit ist, ist vom Geburtsjahrgang abhängig.
Der Ruhestand liegt für viele Menschen noch in weiter Ferne. Trotzdem ist die Frage, wann abschlagsfrei die Rente angetreten werden darf, oftmals eine ziemlich elementare. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, für den gilt ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Wer nicht so lange warten und früher in den Ruhestand gehen möchte, muss teilweise erhebliche finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Diese könnten im kommenden Jahr nochmals verschärft werden, falls die CDU den nächsten Bundeskanzler stellt. echo24.de hat zusammengefasst, wie es jetzt noch mit der Frührente klappt.
Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis gelten nochmals ganz gesonderte Regelungen. Immerhin fast acht Millionen Menschen in Deutschland fallen laut dem Statistischen Bundesamt unter diese Personengruppe. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Ende 2023 waren das 9,3 Prozent aller Menschen. Gut 1,1 Millionen von ihnen sind erwerbstätig – und haben später einmal Anrecht auf die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung, die einen früheren Ruhestand verspricht.
Wann Menschen mit Schwerbehinderung ohne Abschlag in Rente können – Tabelle liefert Übersicht
Die Versicherten können zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist, dass sie die entsprechende Altersgrenze erreicht haben, bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können und mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Wie bei der allgemeinen Altersrente müssen auch Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis künftig länger arbeiten. Entscheidend ist der Geburtsjahrgang. Aktuell müssen die 1960er-Jahrgänge 64 Jahre plus vier zusätzliche Monate arbeiten. Diejenigen, die im Jahr 1964 geboren wurden, sind die Ersten, die erst mit 65 Jahren in den Genuss einer abschlagsfreien Altersrente kommen. Sie müssen noch volle vier Jahre arbeiten. Eine Tabelle zeigt, wer wann mit Schwerbehinderung in Rente gehen darf:
| Jahrgang | Alter (Jahre plus Monate) | Rentenstart zwischen (Monat/Jahr) |
| 1960 | 64 + 4 | 05/2024–05/2025 |
| 1961 | 64 + 6 | 07/2025–07/2026 |
| 1962 | 64 + 8 | 09/2026–09/2027 |
| 1963 | 64 + 10 | 11/2027–11/2028 |
| Ab 1964 | 65 | Ab 1/2029; immer nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
(Quelle: Stiftung Warentest)
Diese Abschläge drohen schwerbehinderten Rentnern bei vorgezogenem Ruhestand
Wer im Jahr 1952 oder davor geboren wurde: konnte bereits mit 63 Jahren die abschlagsfreie Rente antreten. Sind Menschen mit Schwerbehinderungen zu Abschlägen bereit, können sie bis zu fünf Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze ihre Altersrente beziehen.
Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Rente um 0,3 Prozent. Wer also beschließt, den Rentenbeginn um drei Jahre vorzuziehen, muss Abschläge von knapp 11 Prozent hinnehmen, hat die „Stiftung Warentest“ vorgerechnet.
Allerdings müssen sich schwerbehinderte Versicherer bewusst sein, dass ihre Bezüge auch so schon geringer ausfallen, weil sie normalerweise zwei Jahre weniger arbeiten und damit kürzer die Rentenkasse einzahlen. Nach derzeitigen Berechnungen haben sie damit monatlich rund 79 Euro weniger brutto in der Tasche.
Wer wegen Krankheit oder aufgrund einer Behinderung nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, hat zudem in Deutschland die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, dass vom eigenen Arzt und ein Amtsarzt bestätigt wird.
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