Heizungen und CO₂-Preis

Was Hausbesitzer, Verbraucher und Autofahrer erwartet – Energie-Änderungen ab 2024

  • Adrian Kilb
    VonAdrian Kilb
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Ab 2024 gelten neue Regeln für Heizsysteme. Zudem steigt der Festpreis für CO₂-Emissionen. Ein Überblick, worauf sich Hausbesitzer, Verbraucher und Autofahrer im kommenden Jahr einstellen müssen.

Ab 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für Heizungen: Im September beschloss der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem steht, was Eigentümer im kommenden Jahr dürfen und was nicht. Von den Regeln betroffen sind zunächst nur Neubauten.

Befinden sich diese in Neugebieten, so dürfen hier künftig keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden: Hier müssen dann Heizungen rein, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer außerhalb von Neubaugebieten baut, hat mehr Zeit: in Großstädten bis Sommer 2026, in kleineren Gemeinden bis 2028, wie die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg schreibt.

Wenn allerdings in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen ist, müssen Eigentümer früher mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen verbauen.

Heizen mit erneuerbarer Energie: Diese Möglichkeiten haben Wohneigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz nennt die elektrisch angetriebene Wärmepumpe und die Biomasseheizung als Möglichkeit, um mit erneuerbaren Energien zu heizen. Auch mit Fernwärme ist das möglich, vorausgesetzt, der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder er darauf umstellt.

Weitere Optionen sind Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl betrieben werden und sogenannte Hybridheizungen, bei denen es sich um eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage handelt, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert wird, teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiter mit.

Ausnahmen für Öl- und Gasheizungen: Was Eigentümer beachten müssen

Unter einer Voraussetzung können Eigentümer auch 2024 eine reine Öl- oder Gasheizung in ihren Gebäuden verbauen: Nämlich, dann, wenn Eigentümer spätestens bis 2029 eine neue, klimafreundlichere einbauen. Wenn die bestehende Gas- oder Öl-Heizung kaputt ist, darf sie übrigens repariert werden.

Für Verbraucher ändert sich im Jahr 2024 einiges.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, auf diese Optionen zu verzichten. Es sei sehr unsicher, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl für reine Öl- oder Gasheizungen künftig flächendeckend verfügbar sein werden.

Was sich im Energiebereich 2024 ändert: CO₂-Preis steigt, Heizen wird teurer

Ab Januar steigt zudem der Festpreis für CO₂-Emissionen. Pro Tonne beträgt dieser dann 40 statt wie bisher 30 Euro. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh kostet das Heizen so 30 Euro mehr. Durch teurere CO₂-Emissionen steigen auch die Spritpreise. Experten schätzen, dass Diesel und Benzin künftig drei Cent pro Liter mehr Kosten.

Rubriklistenbild: © Marcus Brandt, dpa/ Jochen Tack, MAGO/ Collage: echo24.de