Nach dem Tod des Besitzers
Erbe für Haustiere: Können Hunde und Katzen Vermögen erhalten?
VonJuliane Reyleschließen
Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Haustier auch nach ihrem Tod gut versorgt ist und ihnen ihr Vermögen überlassen. Aber kann ein Haustier erben?
Ob Hund, Katze, Pferd oder Kaninchen – alle Tiere brauchen Geld und Pflege, um zu überleben. Viele Haustierbesitzer machen sich daher Gedanken darüber, was mit ihren Lieblingen nach ihrem Tod geschehen soll. Wer kümmert sich um das Tier, wer kommt für Tierarzt und Futter auf? Kein Wunder, dass den Tierbesitzern der Gedanke gefällt, ihr Geld an den Vierbeiner zu vererben. Doch geht das? Kann mit einem Testament das Vermögen dem Haustier überlassen werden?
Geld für Hund und Katze: Kann ein Haustier das Vermögen des Besitzers erben?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Tiere sind in Deutschland juristisch gesehen Sachen und können daher nicht direkt erben, wie „erbmanufaktur“ schreibt. Das bedeutet, dass sie kein Eigentum im eigenen Namen besitzen und auch nicht selbst darüber verfügen können. Damit beim Vererben keine Fehler passieren und das Geld dort ankommt, wo es hin soll, sollten die sieben größten Irrtümer rund um den Nachlass beachtet werden. Darunter sind auch Formfehler wie der Wunsch, das Geld dem Hund oder der Katze zu vermachen. Ein Haustier kann zwar nicht das Vermögen des Besitzers erben, doch es gibt andere Möglichkeiten für das Wohl von Hund, Katze oder Maus zu sorgen.
Können Haustierbesitzer für den Fall ihres Todes vorsorgen?
Dass Tiere nicht erben können, bedeutet nicht, dass Tierbesitzer keine Vorsorge für ihr Haustier treffen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass der Vierbeiner auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist. echo24.de erklärt, was mit dem Haustier passiert, wenn man stirbt und wie Tierhalter vorsorgen können.
Möglichkeiten, um für das Haustier nach dem Tod vorzusorgen:
- Verpflichtung im Testament
- Tierheimvertrag abschließen
- Stiftung gründen
Übrigens ist auch eine gute Versorgung und Pflege der Tiere zu Lebzeiten wichtig. So viel Geld gibt es für Hund und Katze, wenn Bürgergeld bezogen wird.
Was können Haustierbesitzer tun, damit Hund und Katze nach dem eigenen Tod gut versorgt sind?
Haustierbesitzer können in ihrem Testament eine Person bestimmen, die sich nach ihrem Tod um ihren Hund, ihre Katze, ihr Pferd oder ein anderes Tier kümmern soll. Dies kann zum Beispiel eine gute Freundin, ein Familienmitglied oder auch eine Tierschutzorganisation sein, wie „Patientenverfügung.digital“ schreib. Das Haustier geht dann in den Besitz des Dritten über, der sich bis zum Lebensende um das Tier kümmert. Erblasser können in ihrem Testament auch festlegen, wie viel Geld diese Person für die Pflege und Versorgung Ihres Tieres verwenden darf.
Außerdem können Tierbesitzer mit einem Tierheim einen Vertrag abschließen, in dem sie das Tierheim als neuen Besitzer ihres Haustieres bestimmen, wie „Anwaltskanzlei de Leve & Kersten“ schreibt. In diesem Vertrag können sie festlegen, wie das Tierheim ihr Haustier versorgen soll. Voraussetzung ist dabei, dass das Tierheim diesem Vertrag und dem Inhalt auch zustimmt.
Für den Fall, dass der Erblasser und Tierhalter über ein größeres Vermögen verfügt, kommt auch die Errichtung einer Stiftung in Betracht. Aus den Erträgen des Vermögens werden dann die Kosten für die Versorgung und Pflege des Tieres bestritten, ohne dass die Substanz des Vermögens dafür angetastet wird, wie „Erbrechtsinfo“ schreibt.
Worauf müssen Tierbesitzer achten, wenn sie ihr Haustier nach dem Tod versorgt wissen wollen?
Unabhängig davon, für welche Möglichkeit sich Tierbesitzer entscheiden, sollten sie ihre Entscheidung in einem Testament festhalten. So können sie sicherstellen, dass ihr Wille auch nach ihrem Tod respektiert wird. Tierbesitzer sollten auch mit der Person sprechen, die sich nach ihrem Tod um ihr Tier kümmern soll. So können Sie sicher sein, dass diese Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen und sich in Ihrem Sinne um Ihr Tier kümmert. Außerdem sollten Pflichtteile, Steuern und Kostenfallen beim Erbe beachtet werden, sonst bleibt schlimmsten Falls kaum Geld für die Pflege des Haustieres übrig.
Tiere können also nicht erben, aber mit Vorsorge können Tierbesitzer sicherstellen, dass ihr Haustier nach ihrem Tod gut versorgt wird. Keine gute Idee ist es, Haustiere auszusetzen, den Besitzer drohen anschließend Strafen.
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