Erbschaft mit finanziellen Folgen
Pflichtteile, Steuern und Kostenfallen: So teuer kann das Erbe in Deutschland werden
VonJuliane Reyleschließen
Hohe Steuern, Pflichtteile und unerwartete Kosten schmälern den Nachlass oder führen zu Streit. Welche Kosten können auf Erben zukommen? Ein Überblick.
Mehr oder weniger Geld? Erben kann schnell teuer werden. Hohe Steuern, Pflichtteile und unerwartete Kosten können den Nachlass schmälern und zu Streit unter den Erben oder mit dem Finanzamt führen. echo24.de erklärt, welche Kosten auf Erben zukommen können und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Was macht die Erbschaft teuer?
- Erbschaftssteuer
- Pflichtteile
- Beurkundung des Testaments
- Kosten für Bestattung
- Schulden des Erblassers
- Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
Freibetrag und Kosten: Wann und wie viel Erbschaftssteuer wird fällig?
Die Erbschaftsteuer ist die größte Kostenfalle beim Erben. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Ehepartner und Kinder sind in der Regel begünstigt und müssen erst ab einem höheren Freibetrag Steuern zahlen. Entferntere Verwandte und Nichtverwandte müssen hingegen deutlich mehr Steuern zahlen.
Den höchsten Freibetrag erhalten Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Diese können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Ansonsten gilt: Je näher der Erbe mit dem Erblasser oder der Erblasserin verwandt sind, desto höher sind ihre Freibeträge, wie „Sparkasse“ schreibt. So gilt für jedes Kind des Erblassers oder der Erblasserin und auch für die Enkelkinder ein Freibetrag von 400.000 Euro, sofern die Kinder des Erblassers oder der Erblasserin bereits gestorben sind. Leben die Kinder noch, gilt für die Enkelkinder ein Freibetrag von 200.000 Euro.
Pflichtteil vom Nachlass: Steht Kindern, Ehepartnern und Eltern Erbe zu?
Pflichtteile sind ein gesetzlicher Erbanspruch, der nahen Verwandten des Erblassers zusteht. Dazu gehören in Deutschland Kinder, der Ehepartner und in einigen Fällen auch die Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass der Erblasser seinen Nachlass nicht frei vererben kann, sondern einen bestimmten Anteil seinen Pflichtteilsberechtigten hinterlassen muss.
Die Berechtigten müssen ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erblassers geltend machen, damit er ausgezahlt wird. Dies muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall oder nach Kenntnis vom Erbfall geschehen, andernfalls verjährt der Pflichtteilsanspruch. Hofft ein Erbe aus ein Alleinerbe, so können ihm weitere Verwandte des Erblassers einen Strich durch die Rechnung machen, denn das Erbe wird aufgeteilt, wie „Erbrechtsinfo“ schreibt. Doch trotz Erbe-Pflichtteil, soll es möglich sein, Verwandte aus dem Nachlass zu streichen.
Welche weiteren Kosten können beim Erben fällig werden?
Neben der Erbschaftsteuer und den Pflichtteilen können beim Erben noch weitere Kosten entstehen. Kommt es beispielsweise zu einem Erbstreit und deshalb zu einer Gerichtsverhandlung, so werden Gerichtskosten fällig. Wer seinen Pflichtteil einklagen möchte, muss also auch mit Kosten rechnen. Bei einem Pflichtteil von beispielsweise 500.000 Euro müsste der Pflichtteilsberechtigte etwa 5.498,63 Euro Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Vertretung 7.814,91 Euro einkalkulieren. An Gerichtskosten fallen etwa 11.703,00 Euro an, wie „Rechtsanwälte Scheidt Kalthoff“ schreibt.
Neben einem Erbe können aber auch Bestattungskosten fällig werden. Die Bestattungskosten sind in erster Linie vom Erben zu tragen. Ist der Erbe dazu nicht in der Lage oder ist kein Vermögen vorhanden, so hat im Falle des Todes des Unterhaltsberechtigten der Unterhaltspflichtige – beispielsweise die Eltern oder Kinder des Verstorbenen – die Kosten zu tragen, wie „Erbrecht.de“ erklärt. Mit dem Tod einer Person, können also nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben fällig werden.
Negativer Nachlass: Können Schulden vererbt werden?
Stirbt eine verschuldete Person, so gehen die Schulden auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben für die Schulden des Erblassers haften, auch wenn sie diese nicht selbst verursacht haben. Mit dem Erbfall vereinigen sich zwei bisher getrennte Vermögensmassen, nämlich die Aktiva und Passiva des Erblassers mit den Aktiva und Passiva des Erben. Der Erbe haftet also auch mit seinem eigenen Vermögen, wie der „Ratgeber im Erbrecht“ schreibt.
Mit vererbten Schulden kann ein Nachlass für die Erben schnell zur Kostenfalle werden, doch es gibt verschiedene Auswege. Beispielsweise kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden, allerdings muss dann auch auf persönliche Gegenstände und Erinnerungen verzichtet werden, wie „T-Online“ schreibt. Wer bereits vor seinem Tod Geld an seine Verwandten schenkt, kann dafür sorgen, dass weniger Geld auf dem Finanzamt landet.
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