Nach Todesfall

Erbe-Regelung ohne Testament: Wer bekommt das Auto des Verstorbenen?

  • Josefine Lenz
    VonJosefine Lenz
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Wenn jemand in der Familie stirbt, dann bekommen die Angehörigen in der Regel das Hab und Gut vererbt. Wie sieht es aber beispielsweise mit dem Auto aus? Wer einen Wagen als ersten bekommt.

Wenn es in der Familie einen Todesfall gibt, dreht sich früher oder spät um das Erbe. Wer bekommt was? Gibt es ein Testament? Wer erbt als Erstes? Was passiert, wenn der Verstorbene Schulden hat und diese vererbt werden? Es gibt viele Fragen, die sich Angehörige zu diesem Zeitpunkt stellen (müssen). Auch ist vielen nicht klar, wer den gesamten Hausrat und beispielsweise das Auto erbt.

Nach Todesfall: Wer den Hausrat des Verstorbenen erbt

Ist ein Familienmitglied verstorben, dann muss nicht nur eine Beerdigung geplant werden, sondern die Angehörigen müssen überlegen, was mit den alten Habseligkeiten passieren soll. In erster Linie muss sich das der Ehepartner überlegen, denn er erbt sämtlichen Hausrat.

„Den Hausrat oder „Voraus“, wie der Gesetzgeber sagt – also all die Dinge, die notwendigerweise zu einem Haushalt gehören – erbt bei gesetzlicher Erbfolge grundsätzlich der Ehepartner oder die Ehepartnerin der oder des Verstorbenen“, erklärt die Sparkasse. Dazu zählen unter anderem Hobby-Ausrüstung und Möbel.

„Ob dabei auch Kunst oder Antiquitäten eingeschlossen sind, hängt davon ab, wer neben der überlebenden Ehepartei noch erbt. Luxusgegenstände fallen im Normalfall in den allgemeinen Nachlass“, heißt es weiter.

Nachlass-Regelung ohne Testament: Wer das Auto des Verstorbenen erbt

Auch das Auto wird an den Ehepartner vererbt. Gibt es keinen, dann bekommt das Kind das Fahrzeug übertragen. Hat der Verstorbene mehrere Kinder, dann gehört allen das Auto. Hier muss gemeinschaftlich geklärt werden, wie mit dem Fahrzeug umgegangen wird. „Gibt es zwei oder auch mehr gesetzliche Erben, dann bilden die Erben mit dem Erbfall automatisch eine so genannte Erbengemeinschaft“, erklärt erbrecht-ratgeber.de.

Wer erbt das Auto beim Todesfall?

Das Auto darf dann umgemeldet, verwendet oder abgemeldet werden. Einfach verkaufen geht allerdings nicht so einfach, hier muss die Erbgemeinschaft zusammen entscheiden. Gibt es einen Alleinerben, dann darf dieser mit dem Auto tun was er will – also fahren oder weiterverkaufen. Für die Ummeldung benötigt der Erbe keinen Erbschein. 

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