Klare Regelung
Wer erbt was? Gesetzliche Erbfolge in Deutschland – so sind die Regeln
VonJuliane Reyleschließen
Nachlassverteilung ohne Testament: Alles zur gesetzlichen Erbfolge in Deutschland. Kind, Ehepartner oder Verwandtschaft: Wer erbt was? Ein Überblick.
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten zu vererben. Erblasser können ein Testament errichten und gezielt Wünsche und Anteile ihres Vermögens jemandem zukommen lassen. Allerdings kann der Nachlass nicht einfach willkürlich verteilt werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind beispielsweise Pflichtteile zu beachten. Außerdem macht nicht jeder ein Testament.
Wenn der Erblasser vor seinem Tod keine schriftliche und datierte Verfügung darüber getroffen hat, wer erben soll, gilt für den gesamten Nachlass die gesetzliche Erbfolge. Doch die Beerbten müssen aufpassen, durch Pflichtteile, Steuern und Kostenfallen, kann das Erben schnell teuer werden. Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge und wann und wer erhält das Geld?
Geld und Nachlass in Deutschland: Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland vorsieht, regelt die Rechtsnachfolge des Erblassers, wenn dieser kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, wie das „Bundesministerium Justiz“ schreibt. Sie bestimmt also, wer welchen Nachlass eines Erblassers erhält und wer überhaupt Erbe wird. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, ohne dass der Erbe eine Handlung wie die Inbesitznahme des Nachlasses vornehmen muss, wie „patientenverfügung.digital“ schreibt.
Die Verwandten erben in der Reihenfolge ihres Verwandtschaftsgrades. Das bedeutet, dass bei gesetzlicher Erbfolge in erster Linie die Kinder und der Ehegatte erben. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so treten die übrigen Verwandten entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad an ihre Stelle. Hinterlässt der Erblasser keine Verwandten, hat der Staat ein gesetzliches Erbrecht, wie „Finanztip“ schreibt. Wer glaubt, dass nach dem eigenen Tod das gesamte Vermögen auf den Ehepartner übergeht, irrt. Dieser Irrglaube gehört zu den sieben größten Irrtümern rund um das Thema Erben und Nachlass.
Wer erbt bei gesetzlicher Erbfolge das Geld?
Ehepartner, Oma, Kind, Nachbar oder gar das Haustier, wer erbt nach gesetzlicher Erbfolge in Deutschland das Vermögen eines Erblassers?
Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt folgende Ordnung:
- 1. Ordnung: alle Personen, die von dem oder der Verstorbenen abstammen.
- 2. Ordnung: Eltern des oder der Verstorbenen und alle Personen, die von den Eltern abstammen.
- 3. Ordnung: Großeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Großeltern abstammen.
- 4. Ordnung: Urgroßeltern der oder des Verstorbenen und alle Personen, die von den Urgroßeltern abstammen. Beispiel für die gesetzliche Erbfolge.
- Keine Verwandten: Der Staat erbt das Vermögen.
Das bedeutet, dass bei der gesetzlichen Erbfolge der Verwandtschaftsgrad über das Erbe entscheidet. An erster Stelle stehen die Kinder des Erblassers, sind diese verstorben, erben an ihrer Stelle ihre Kinder. Neben den Kindern erben auch Ehegatten oder Lebenspartner des Erblassers. Abhängig vom Güterstand und davon, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind, erhalten diese einen bestimmten Anteil am Erbe. Sind weder Kinder noch Enkel vorhanden, erben die Eltern des Erblassers. Sind weder Kinder noch Enkel noch Eltern vorhanden, erben die Geschwister des Erblassers und deren Kinder, also Nichten und Neffen, wie „Sparkasse“ schreibt. Gibt es keine Verwandten und kein Testament, das die Erben bestimmt, erbt der Staat das Vermögen des Verstorbenen.
Haustiere werden bei der gesetzlichen Erfolge nicht berücksichtigt. Doch können bei Alleinstehenden und Kinderlosen, auch mit einem Testament, Hund und Katze überhaupt das Vermögen erben?
Viele Verwandte: Wer erbt bei gesetzlicher Erbfolge welchen Anteil des Vermögens?
Hat ein Erblasser kein gültiges Testament verfasst, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch bei mehreren Verwandten, die Erbe erhalten können – wer bekommt dann das Geld? Der Erbteil der Beerbten hängt nicht nur von den Finanzen des Verstorbenen ab, sondern auch wie Personen einen Erbanspruch haben. Bei der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland erben die Kinder zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass jedes Kind des Erblassers den gleichen Anteil am Nachlass erhält. Komplizierter wird es, wenn die Kinder bereits verstorben sind und der Verstorbene einen Ehe- oder Lebenspartner hatte.
Beispiel: Verstorbener mit zwei Kindern:
- Kind 1 erbt 1/2 des Nachlasses.
- Kind 2 erbt 1/2 des Nachlasses.
Sonderfall: Sind Kinder bereits verstorben, erben an ihrer Stelle ihre Abkömmlinge, also die Enkelkinder des Erblassers. Allerdings nicht zu gleichen Teilen, wie „Fachanwalt“ schreibt, sondern nach dem sogenannten Bruchteilsprinzip. Das Bruchteilsprinzip bedeutet, dass der Erbteil des Erblassers auf seine Abkömmlinge aufgeteilt wird. Je nach Anzahl der Abkömmlinge des Erblassers verringert sich der Erbteil pro Kind.
Beispiel: Verstorbener mit zwei Kindern:
Kind 1 lebt noch und hat zwei Kinder. Kind 2 ist verstorben und hat drei Kinder.
- Kind 1 erbt 1/2 des Nachlasses.
- Die Kinder von Kind 2 erben zusammen 1/2 des Nachlasses.
- Enkelkind 1 von Kind 2 erbt 1/3 (1/2 * 1/3) des Nachlasses.
- Enkelkind 2 von Kind 2 erbt 1/3 (1/2 * 1/3) des Nachlasses.
- Enkelkind 3 von Kind 2 erbt 1/3 (1/2 * 1/3) des Nachlasses.
Der Erbteil der Kinder kann sich durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Erblassers verringern. Der Erbteil des Ehegatten oder des Lebenspartners hängt aber vom Güterstand ab, wie „Deutsches Erbenzentrum“ schreibt.
Güterstand der Gütertrennung: Wie viel erben Ehegatten und Lebenspartner bei gesetzlicher Erbfolge?
Der Erbteil des Ehegatten oder Lebenspartners hängt davon ab, ob vor dem Tod der sogenannte Güterstand oder die Gütertrennung eingeführt. Dafür gibt es folgende Regelung:
- Güterstand der Gütertrennung: Der Ehegatte/Lebenspartner erbt wie ein Kind (1/4 des Nachlasses).
- Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Der Ehegatte/Lebenspartner erbt neben seinem Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge auch die Hälfte des Zugewinns.
- Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft: Der Ehegatte/Lebenspartner erbt die Hälfte des gesamten Nachlasses.
Gütertrennung
Die eheliche Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleibt, wie „Fachanwalt Heuser“ schreibt. Bei Scheidung oder sonstiger Beendigung der Ehe hat keiner der Ehegatten einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns gegen den anderen. Jeder Partner behält, was ihm gehört.
Aber Vorsicht, wenn jemand kein Testament macht und deshalb die gesetzliche Erbfolge, kann das viele Gründe haben. Entweder war sich der Verstorbene nicht bewusst, dass ein Testament mehr Möglichkeiten bietet, das Vermögen nach den eigenen Wünschen zu verteilen, oder er hat gar nichts zu vererben. Denn nicht immer ist eine Erbschaft ein finanzieller Segen. Schon einmal darüber nachgedacht, ob Schulden vererbt werden können – und was passiert nach dem Tod mit offenen Rechnungen?
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