Rund drei Millionen Rentner betroffen

Änderung bei Erwerbsminderungs­rente gilt ab Juli: Wer bekommt mehr Geld?

  • Julia Cuprakowa
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Gute Nachrichten für einige Rentner: Ab Juli steigt die Erwerbsminderungsrente. Doch die Zuschläge sind unterschiedlich hoch.

Der Juli bringt einige Änderungen mit sich: Neuerungen für Autofahrer, aber auch für Verbraucher, Cannabiskonsumenten und Politiker. Hinzu kommt: Rund drei Millionen Rentner können sich über eine Änderung freuen. Sie erhalten ab dem 1. Juli 2024 mehr Geld. Denn seit dem 1. Juli tritt eine Neuregelung der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Sie sieht vor, dass deren Bezieher bis zu 7,5 Prozent mehr Rente bekommen. Doch nicht alle haben den gleichen Anspruch.

Änderung bei ­Erwerbsminderungs­rente ab Juli – diese Rentner bekommen einen Zuschlag

Im Leben kann viel passieren. So kann es vorkommen, dass man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr arbeiten kann. In einem solchen Fall soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen. Kann man noch einige Stunden am Tag arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen. Und genau diese Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erhalten seit dem 1. Juli einen Zuschlag.

Grundsätzlich erhalten alle Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 bewilligt wurde, einen Zuschlag. Der Zuschlag wird gezahlt, wenn am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand auf:

  1. Eine Rente wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat
  2. Eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 anschließt
  3. Eine Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 2 anschließt
  4. Eine Hinterbliebenenrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat, und der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war
  5. Eine Erziehungsrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat
  6. Eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Erziehungsrente nach Nummer 5 anschließt

Zuschlag bei Erwerbsminderungsrente ab Juli – diese Ausnahme gilt

Gute Nachrichten für einige Rentner: Ab Juli steigt die Erwerbsminderungsrente.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung beziehen. Diese erhalten nach Auskunft der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV) unter Umständen keinen Zuschlag.

Mehr Geld für Bezieher der Erwerbsminderungsrente ab Juli – darauf müssen Rentner achten

Doch wann und wie wird der Zuschlag ausgezahlt und wie hoch ist er? Laut DRV sind hier zwei Zeiträume zu unterscheiden:

  • In der Zeit von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt.
  • Ab Dezember 2025 wird er zusammen mit der Rente in einer Summe ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschlags hängt auch vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab:

  • Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag.
  • Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent vom Zahlbetrag.

Rubriklistenbild: © Ralf Hirschberger/dpa

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