Klare Grenze für Hinzuverdienst

Erwerbsminderungsrente beziehen und arbeiten? Was für den Nebenjob gilt

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, ist nur noch in der Lage wenige Stunden am Tag zu arbeiten. Gearbeitet werden darf weiterhin – doch es gibt klare Grenzen.

Wer wegen Krankheit oder aufgrund einer Behinderung nicht mehr vollumfänglich arbeiten kann, bekommt in Deutschland unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente. Tatsächlich ist es prinzipiell für alle möglich, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sich darüber hinaus etwas hinzuzuverdienen. Seit 2024 ist das sogar relativ viel im Vergleich zu früher. Doch es gelten bestimmte Bedingungen.

Auch wer bereits eine Altersrente bezieht, darf sich übrigens weiterhin etwas dazu verdienen: echo24.de erklärt, was bei einem Nebenjob für Rentner wichtig ist.

Rentner dürfen sich trotz Erwerbsminderung etwas hinzuverdienen: So viel ist erlaubt

Die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV) erklärt: „Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können“. Anspruch auf Rente für eine „teilweise Erwerbsminderung“ besteht, „wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können“.

Bis 2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro jährlich. Die gibt es bereits seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro“, schreibt die „DRV“.

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, noch mehr hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Betroffene pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro.

Nebenjob zur Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst kann individuell höher ausfallen

Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen, erklärt die „dpa“ – sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, teilt die „DRV“ mit.

Wichtig ist: Für Erwerbsminderungsrenten gilt, „dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist“, warnt die „Deutsche Rentenversicherung“. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfallen.

Übrigens: Ab Juli 2024 fällt die Erwerbsminderungsrente höher aus, wie echo24.de bereits berichtete. Und auch die „normale“ Rente steigt ab Juli kräftig.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Bihlmayerfotografie/Martin Wagner

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