Streng verboten
Fehler im Renten-Antrag wird teuer – Senior muss 80.000 Euro nachzahlen
VonMichaela Ebertschließen
Wer seinen Rentenantrag ausfüllt, sollte genau hinschauen. Ein Fehler kann teure Konsequenzen nach sich ziehen. Einen Senior kostete eine falsche Angabe über 80.000 Euro.
Einen Rentenantrag stellen die meisten Menschen nur einmal im Leben – nämlich dann, wenn nach langen Arbeitsjahren der Ruhestand ruft. Umso wichtiger ist es, beim Ausfüllen des Rentenantrags alles korrekt anzugeben. Denn schon ein kleiner Fehler kann teure Konsequenzen nach sich ziehen. So kostete eine falsche Angabe einen Senior zuletzt mehr als 80.000 Euro.
Fehler im Rentenantrag kann teuer werden: Worauf Antragsteller achten müssen
Denn im konkreten Fall hatte ein Mann aus Hessen das Rentenantragsformular R0100 ausgefüllt. Unter dem Punkt 10.2 müssen Antragsteller beantworten, ob sie eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Der Mann hatte dies mit „ja“ beantwortet – schließlich hatte er im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall und seitdem von seiner Berufsgenossenschaft eine Unfallrente mit 1260 Euro bezogen. Zusätzlich erhielt er seit 2009 eine Altersrente von rund 2400 Euro monatlich.
In der Regel steht dem gleichzeitigen Bezug von Unfall- und Altersrente nichts im Wege – allerdings wird dann die Höhe der gesetzlichen Rente gekürzt, wenn die Summe einen Grenzwert überschreitet. Dieser liegt bei 70 Prozent des monatlichen Bruttojahresverdienstes.
Gerichtsurteil nach fehlerhaftem Rentenantrag: Senior muss 80.000 Euro nachzahlen
Der Rentner aus Hessen hatte dies in seinem Antrag nicht angeben – und somit gegen die Mitteilungspflicht verstoßen, auch noch Jahre nachdem er das Dokument ausgefüllt hatte. Als der „Deutschen Rentenversicherung“ der Fehler auffiel, forderte sie eine Rückzahlung von über 80.000 Euro von dem Rentner.
Dieser berief sich unter anderem auf eine falsche Beratung, bekam vom hessischen Landessozialgericht in Darmstadt aber kein Recht. Dort fiel das Urteil (L 5 R 121/23 vom 20. März 2024) mit der Begründung, ein Rentner sei durch den Antrag „klar, eindeutig und unmissverständlich“ dazu aufgefordert, die zusätzlichen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzugeben.
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