Countdown zu Silvester
Feuerwerksverkauf startet früher: Dann gibt es Raketen und Böller
- VonMilea Erzingerschließen
Der Feuerwerksverkauf rückt näher und markiert den Countdown zum Jahreswechsel. Wann Silvester-Liebhaber Raketen und Böller kaufen können und was sie dazu wissen sollten.
Jedes Jahr wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern heiß diskutiert – und doch bleibt er für viele ein fester Bestandteil der Silvestervorbereitungen. Auch in diesem Jahr gibt es feste Regeln: Der Verkauf startet am Samstag, 28. Dezember 2024, und endet am Dienstag, 31. Dezember. Doch nicht alles ist erlaubt, was knallt. Was Käufer wissen müssen und welche Einschränkungen gelten.
Feuerwerksverkauf zu Silvester 2024: Wer darf Raketen und Böller kaufen?
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II, auch Kleinfeuerwerk genannt, ist in Deutschland streng geregelt. Diese dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden und auch nur innerhalb eines klar definierten Zeitraums: den letzten drei Werktagen des Jahres. Da der 29. Dezember 2024 auf einen Sonntag fällt, beginnt der Verkauf in diesem Jahr ausnahmsweise einen Tag früher, am 28. Dezember, erklärt „kleiner-kalender.de“.
Neben dem Kleinfeuerwerk gibt es auch Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1), das das ganze Jahr über verkauft werden darf und bereits ab 12 Jahren genutzt werden kann, weiß die IHK. Dazu zählen Wunderkerzen oder Tischfeuerwerke. Großfeuerwerke (F4) und Mittelfeuerwerke (F3) bleiben hingegen professionellen Pyrotechnikern vorbehalten. echo24.de berichtete bereits darüber, wie schädlich Böller für die Gesundheit sind.
Streng kontrolliert: Was Händler und Käufer beim Feuerwerksverkauf beachten müssen
Händler dürfen nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verkaufen, die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen hat, erklärt die IHK. Der Verkauf darf außerdem ausschließlich in geschlossenen Räumen wie Supermärkten erfolgen.
Der Kauf und die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ohne Genehmigung sind strafbar. Illegales Böllern wird in Deutschland mit Strafen von bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Silvester-Feuerwerk: Wo und wann Raketen steigen dürfen – und wo nicht
Gezündet werden darf das Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr, also vom 31. Dezember bis zum 1. Januar. Doch Vorsicht: Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, das Abbrennen von Feuerwerk zeitlich oder räumlich weiter einzuschränken, erklärt die IHK. In der Nähe von Reet- oder Fachwerkhäusern ist das Zünden generell untersagt, um die Brandgefahr zu minimieren.
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