Bei Böller, Raketen und Co.

Feuerwerksverkauf startet bald: Kunden sollten strenge Regeln kennen

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt. Wer dagegen verstößt, muss mit teuren Strafen rechnen. Davor warnt auch die Stadt Heilbronn.

Silvester-Raketen, Böller und Co. gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel einfach dazu. Zwar wird die Tradition jedes Jahr aufs neue heiß diskutiert, dennoch wurden allein im Zeitraum von Januar bis September bereits 25.900 Tonnen Feuerwerkskörper nach Deutschland importiert. Laut dem Statistischen Bundesamt sollen das 6,8 Prozent mehr sein, als noch im Jahr 2023. Und schon bald startet auch der Verkauf in den Geschäften.

Denn wann Böller und Co. in den Supermarktregalen zu finden sind, ist in Deutschland streng reglementiert. Nur an wenigen Tagen im Jahr dürfen Kunden die Zündkörper bei Lidl, Kaufland und Co. kaufen. Zudem sollten strenge Regeln eingehalten werden.

Verkauf von Feuerwerkskörpern startet bald: Worauf Kunden achten müssen

Wie echo24.de bereits berichtete, startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern dieses Jahr sogar einen Tag früher als sonst. Normalerweise liegt der Zeitraum zwischen dem 29. und 31. Dezember. Der Verkaufsstart würde 2024 jedoch auf einen Sonntag fallen, weshalb es Böller und Co. bereits ab Samstag, dem 28. Dezember in den Geschäften zu kaufen gibt.

Auch die Stadt Heilbronn hat deshalb bereits eine Ankündigung veröffentlicht – der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie II (auch Kleinfeuerwerk genannt) ist jedoch auf Bundesebene geregelt und somit überall in Deutschland gleich:

  • Verkauf von Silvesterfeuerwerk im Jahr 2024: von Samstag, 28. Dezember bis Dienstag, 31. Dezember

Strenge Regeln beim Feuerwerks-Verkauf: Bei Missachtung drohen Verletzungen und Bußgeld

Generell wird das Feuerwerk zudem nur an Personen über 18 Jahren verkauft. Darauf weist auch das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn noch einmal ausdrücklich hin. Wer Böller und Co. kauft, sollte zudem unbedingt darauf achten, dass diese nicht aus illegaler Herkunft stammen oder Mängel haben. Laut dem Hauptzollamt Heilbronn könnte dies zu schweren Verletzungen führen. Das CE-Siegel gibt Auskunft darüber, ob die Feuerwerkskörper geprüft wurden und konformitätsbewertetet sind.  Zudem müsse man beachten, dass bei bestimmten Feuerwerkskörpern eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei.

Doch nicht nur beim Verkauf muss sich in Deutschland an strenge Regeln gehalten werden. Auch beim Zünden der Raketen, Batterien und Böller sollten Pyrotechnik-Fans einiges beachten. Das Feuerwerk darf demnach nur Silvester und im Neujahr abgebrannt werden – ebenfalls nur von Erwachsenen. „Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen“, erklärt die Stadt Heilbronn.

Fahrlässige Brandstiftung und Körperverletzung: „Feuerwerker“ sollten Regeln beachten

Außerdem ist nicht nur entscheidend, wer die Böller zündet, sondern auch, wo dies geschieht. „Da sich durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden.“ Im Raum Heilbronn muss in bestimmten Gebieten bei einem Verstoß deshalb mit saftigen Strafen gerechnet werden. Bis zu 10.000 Euro drohen für das Zünden von Feuerwerken ohne Genehmigung. 

Unvorsichtige „Feuerwerker“ können laut der Stadt Heilbronn zudem wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Rubriklistenbild: © Arnulf Hettrich/Imago