Bei Kaufland und Co.

Keine Einkaufswagen mehr? Diese Alternativen dürfen Kunden bei Kaufland und Co. nutzen

  • Michaela Ebert
    VonMichaela Ebert
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Wenn auch der letzte Einkaufswagen im Supermarkt vergriffen ist, fragen sich viele Kunden: Wie kann ich meinen Einkauf jetzt transportieren? echo24.de gibt einen Überblick: Was ist erlaubt bei Kaufland und Co.?

Beim Einkauf in Supermärkten wie Kaufland, Lidl und Co. ist der Einkaufswagen für die meisten Kunden ein treuer und wichtiger Begleiter. Wer ihn benutzt, muss einiges beachten – den Wagen einfach nach Hause zu schieben, gilt zum Beispiel als Straftat, wie echo24.de bereits berichtete.

In Heilbronn sorgten einige Kunden mit diesem Verhalten beim Kaufland-Konzern für Entsetzen. Auch anderen Supermarkt-Ketten ist das Problem bekannt: Schätzungen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels zufolge werden pro Jahr in Deutschland bis zu 100.000 Einkaufswagen entwendet. Für alle anderen Kunden kann dies vor allem eins bedeuten: Leere Reihen an der „Einkaufswagen-Parkstation“. Und dann? Bei einigen Alternativen ist für Kunden bei Kaufland und Co. Vorsicht geboten.

Kunden nutzen bei Kaufland und Co. Einkaufstaschen statt Wagen: Ist das erlaubt?

Wer auf seinen Einkauf gut vorbereitet ist, hat meist ohnehin einige Einkaufstüten parat – immerhin müssen die gekauften Waren später auch irgendwie allesamt in die Wohnung transportiert werden. Doch dürfen die selbst mitgebrachten Tüten auch einfach im Supermarkt als Einkaufswagen-Alternative genutzt werden – oder zählt es vielleicht schon als Diebstahl, wenn sich Kunden die Produkte in die eigene Tasche stecken?

Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Frau riecht an einer Shampoo-Flasche im Supermarkt
Kleinkind zo¤hlt Geldscheine in Euro auf dem Boden, 12.10.2020, Copyright: x9fotoartx Panthermedia25740568
zerbrochene Glasflasche auf dem Boden, Deutschland broken glass bottle on stone ground, Germany BLWS612760 Copyright: xb
Foto Manuel Geisser 20.04.2022 Schweizer Einkaufstourismus .Fleischmarkt. Bild : Fleisch - Hamstereinkauf Discounter Sup
Kunden machen sich unwissend strafbar: Was beim Einkauf verboten ist

Streng genommen: Ja. Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) § 242 gilt das Einstecken der Ware – die zu diesem Zeitpunkt ja noch dem Supermarkt gehört – als Diebstahl. Aber: Kaufland erklärt echo24.de auf Nachfrage seinen Standpunkt: „Das Einstecken eines Produktes in die Tasche alleine erfüllt noch nicht den Tatbestand des Diebstahls. Zur Vollendung des Diebstahls muss ebenfalls ein Vorsatz vorliegen. Das bedeutet, der Kunde muss die Absicht haben, das Produkt ohne vorheriges Bezahlen aus der Filiale zu entwenden.“ Gleiches gilt übrigens auch für Rucksäcke.

Trolley oder Einkaufskorb: Viele Supermärkte stellen Kunden Einkaufswagen-Alternativen zur Verfügung

Die selbst mitgebrachten Einkaufstaschen sind zwar umweltfreundlich – doch leider oftmals ziemlich schnell überfüllt. Wer einen größeren Einkauf vor sich hat, kann sich auch einen der oftmals bereitgestellten Einkaufstrolleys oder Rollkörbe schnappen. Hier passt einiges mehr rein und zudem muss die Ware nicht geschleppt werden.

Sind auch diese schon weg, bleibt oftmals noch der Griff zu den Einkaufskörben, die selbst getragen werden müssen. Bei vielen Supermärkten müssen sie nach dem Einkauf im Kassenbereich wieder abgestellt werden. Genau dort ist somit die Chance am größten, einen der Körbe zu erwischen.

Leere Verpackungskartons statt Einkaufswagen: Discounter mit klarer Ansage für Kunden

Aber Achtung: Nicht alle Supermarkt-Ketten bieten auch die genannten Alternativen an. Viele Filialen von Discounter wie zum Beispiel Lidl führen weder Trolleys noch Körbe und stellen ihren Kunden lediglich Einkaufswagen zur Verfügung. Was also, wenn keine der Alternativen von der Supermarkt-Filiale angeboten wird?

Einige Kunden kommen dann auf die Idee, sich als Einkaufswagen-Alternative einen der leeren Obst- oder Verpackungskartons zu schnappen. Solange die Verpackungen nicht aus Plastik bestehen, ist dies für die meisten Supermarkt-Ketten kein Problem. Auf Nachfrage von echo24.de erklärte ein Lidl-Pressesprecher zuletzt: „Wir möchten unseren Kunden ein angenehmes und einfaches Einkaufserlebnis in unseren Filialen ermöglichen. Daher können Kunden auch leere Pappkartons als Transporthilfe für ihren Einkauf in den Filialen nutzen. Eine Erlaubnis für die Nutzung durch die Filialmitarbeiter ist nicht erforderlich.“ 

Rubriklistenbild: © IMAGO/Oliver Mueller

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