Diebstahl, Parkplatz-Regeln und Co.
Regeln für den Einkaufswagen bei Kaufland und Co.: Darauf müssen Kunden achten
VonMichaela Ebertschließen
Besonders bei größeren Einkäufen gehört der Einkaufswagen für viele Kunden dazu. Doch welche Regeln gelten bei Kaufland, Lidl und Co.? Darf der Wagen „geliehen“ werden? Was gilt auf dem Parkplatz?
Wer nicht schleppen will, darf schieben. Die Einkaufswagen von Kaufland, Lidl und Co. gehören wahrscheinlich zu den praktischsten Einkaufshilfen für Kunden im Supermarkt. Von den meisten wird er vermutlich schlichtweg als selbstverständlich angesehen – dabei hat er einige spezielle Funktionen, die viele gar nicht kennen.
Für die meisten ist der „Stahl-Transporter“, wie er umgangssprachlich auch genannt wird, also besonders bei größeren Einkäufen essenziell. Teilweise sogar so wichtig, dass er von einigen Kunden bis vor die eigene Haustür geschoben wird – wie etwa in Heilbronn. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was dürfen Kunden mit ihrem Einkaufswagen – und was nicht? Welche Regeln gelten zum Beispiel auf dem Supermarkt-Parkplatz?
Einkaufswagen mitnehmen und später zurückbringen: Ist das erlaubt?
Jeder kennt sie, die einsamen und zurückgelassenen Einkaufswagen am Straßenrand. Das Problem ist den Supermärkten und Discountern nicht unbekannt: Schätzungen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels zufolge werden pro Jahr in Deutschland bis zu 100.000 Einkaufswagen entwendet.
Dabei handelt sich der Einkaufswagen-Diebstahl keineswegs um ein Kavaliersdelikt! Im Gegenteil: Nach dem Paragraf 242 des Strafgesetzbuches kann der Diebstahl des Konzern-Eigentums im schlimmsten Fall mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Eine Ausnahme gibt es aber dennoch: Wer sich den Einkaufswagen wirklich „nur kurz mal ausleiht“ und zügig wieder zurückbringt, begeht laut deutschem Recht „lediglich“ eine Gebrauchsanmaßung. In vielen Supermarkt-Filialen ist dies aber beispielsweise gar nicht mehr möglich, weil Supermarktketten wie Kaufland und Co. die Einkaufswagen mit speziellen Wegfahr-Sperren geschützt haben.
Einkaufen ohne Einkaufswagen: In der Corona-Pandemie verboten - nun wieder erlaubt
Die Zeiten, in denen ein Einkaufswagen beim Shopping-Trip durch Kaufland, Lidl und Co. Pflicht waren, sind längst vorbei. Während der Lockdowns in der Corona-Pandemie setzten viele Lebensmittelhändler, wie auch Kaufland und Lidl auf die Regelung, um zum einen die Zahl der Kunden im Laden zu regulieren und zum anderen, um den Kunden untereinander den nötigen Mindestabstand zu gewährleisten.
Nun dürfen Kunden auch wieder ohne den „Hackenporsche“, wie er auch liebevoll genannt wird, die Regale plündern. Wer also vor dem Supermarkt auf einen leeren Einkaufswagen-Stand stößt, muss nicht zwangsläufig draußen bleiben. Stattdessen darf auch zu Alternativen gegriffen werden. Ob dazu auch der leere Verpackungskarton genutzt werden darf, erklärt echo24.de.
Regeln auf dem Supermarkt-Parkplatz: Wer hat Vorfahrt – Einkaufswagen oder Auto?
Und auch auf dem Supermarkt-Parkplatz gelten strenge Regeln, was das Steuern der Einkaufswagen betrifft. Was viele nicht wissen: Die Regel „rechts vor links“ ist hier vielmehr eine Richtlinie – auch wenn ein Schild vor dem Parkplatz auf die Straßenverkehrsordnung hinweist.
Stattdessen wird aber hier eher auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gesetzt. Heißt konkret: Das schwächste Verkehrsmitglied hat Vorrang. Allerdings sollte es im Ernstfall – wenn sich also Autofahrer und Einkaufswagen-Schieber uneinig sind – wohl eher heißen: „Der Klügere gibt nach.“
Mehrere Kinder im Einkaufswagen transportieren: Bei speziellen Wagen ist das erlaubt
Besonders für Mütter, die ohnehin immer alles und jeden im Blick behalten müssen, kann eine solche Rücksichtnahme also auch als Erleichterung dienen. Praktischweise lässt sich der Nachwuchs oftmals einfach im dafür vorgesehene Kindersitz im Einkaufswagen platzieren. Was aber, wenn es gleich mehrere Sprösslinge gibt?
Platz für zwei ist in den meisten Einkaufwagen jedenfalls schon mal nicht. Und auch das Platzieren im Warenkorb ist nicht erlaubt. Praktischerweise bieten einige Filialen deshalb sogenannte Zwillings-Einkaufswagen an. Kaufland gibt auf echo24-Nachfrage zum Beispiel bekannt, dass diese bei Bedarf angemeldet werden können.
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