Klare Vorschriften
Nach Cannabis-Legalisierung: An diesen Orten ist Kiffen trotzdem verboten
VonMelissa Sperberschließen
Cannabis wird in Deutschland legal – und zwar bereits ab dem 1. April. Trotzdem gibt es Orte, an denen Kiffen weiterhin verboten bleibt.
Bereits ab dem 1. April ist Cannabis in Deutschland – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen – legal. Wer älter als 18 Jahre ist, darf Cannabis-Pflanzen dann für den Eigenkonsum anbauen und besitzen. Hinzu kommen 25 Gramm Cannabis, die jede erwachsene Person besitzen und mit sich führen darf.
In der eigenen Wohnung dürfen maximal drei „lebende und weibliche“ Cannabis-Pflanzen angebaut werden. Mit einigen Tricks kann der Cannabis-Anbau leicht gelingen – und weibliche Pflanzen können an einem bestimmten Merkmal einfach erkannt werden. Denn nur sie enthalten in ihren Blütenknospen hohe Mengen an sogenannten Cannabinoiden – vor allem THC.
Die Abkürzung THC steht für Tetrahydrocannabinol und zählt zu psychoaktiven Cannabinoiden. THC ist dafür verantwortlich, dass der Verzehr von Cannabis berauschend wirken kann.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur
Cannabis ab April in Deutschland legal: An diesen Orten bleibt Kiffen verboten
Doch wer ab April kiffen will, sollte genau darauf achten, wo. Denn: Es gibt klare Vorschriften, wo kiffen auch nach der Legalisierung von Cannabis verboten bleibt. Da der Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis für Kinder und Jugendliche komplett verboten bleibt, ist kiffen in „unmittelbarer“ Nähe von Minderjährigen verboten.
Das Kiff-Verbot gilt deshalb an Orten wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen ebenso wie in einem Umkreis von 100 Metern um diese Orte. Das gleich gilt für öffentliche Sportplätze.
Schulen, Kindergärten, Sportplätze: Hier ist Kiffen weiterhin verboten
Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum von Cannabis von 7 bis 20 Uhr verboten. Ebenso nicht gekifft werden darf im Umkreis von sogenannten „Cannabis Social Clubs“. Im Überblick bleibt der Konsum von Cannabis an diesen Orten illegal:
- an Orten wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen ebenso wie in einem Umkreis von 100 Metern um diese Orte
- an öffentlichen Sportplätzen
- von 7 bis 20 Uhr in Fußgängerzonen
- im Umkreis von „Cannabis Social Clubs“
Streit um Legalisierung von Cannabis – Regierung will einige Regelungen ändern
Die Legalisierung von Cannabis ist höchst umstritten. Um ein Scheitern des Gesetzes abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern.
Die Kritik der Länder betraf vor allem die Amnestieregelung für Menschen, die in der Vergangenheit zu Haft- oder Geldstrafen für Cannabis-Delikte verurteilt wurden, die künftig nicht mehr strafbar sein werden. Bundesweit müssen jetzt zehntausende Gerichtsakten und Urteile neu angeschaut werden.
Rubriklistenbild: © Paul Zinken/dpa

