Pflegegeld-Änderung

Mehr Geld ab 2025: Tabelle zeigt Zuschuss bei vollstationärer Pflege

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Für Pflegebedürftige in Deutschland soll es ab 2025 mehr Geld geben. Auch die Leistungen für „pflegebedingte Aufwendungen“ in der vollstationären Pflege sollen steigen.

Wer in Deutschland pflegebedürftig ist, erhält je nach Pflegegrad bestimmte Zuschüsse durch die Pflegeversicherung. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Leistungen – so gibt es etwa ab „Pflegegrad 2“ finanzielle Unterstützung, zum Beispiel in Form von Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder Freunde zu Hause. Auch wer sich für eine „vollstationäre Pflege“ entscheidet – etwa in einem Altenheim – erhält je nach Pflegegrad einen Festbetrag. Und dieser soll 2025 steigen.

Leistung für Pflegebedürftige wird 2025 erhöht: So viel mehr Geld gibt es für die vollstationäre Pflege

Eine vollstationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige nicht zu Hause, sondern in einer Einrichtung untergebracht sind und dort rundum betreut werden. „Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

Tabelle zeigt: Mehr Geld ab 2025 für Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege – je nach Pflegegrad

Pflegebedürftige mit dem „Pflegegrad 1“ können den Entlastungsbetrag für die vollstationäre Pflege nutzen, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Der beträgt noch 125 Euro und soll ab 2025 auf 131 Euro steigen. Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. So hoch soll die Erhöhung 2025 laut „pflege.de“ ausfallen:

PflegegradZuschuss ab 2025
Pflegegrad 2von 770 Euro auf 805 Euro
Pflegegrad 3von 1262 Euro auf 1319 Euro
Pflegegrad 4von 1775 auf 1855 Euro
Pflegegrad 5von 2005 auf 2096 Euro

In der vollstationären Pflege steigen die Leistungen 2025 zwischen 35 Euro und 91 Euro in Deutschland. „Darüber hinaus gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten. Der prozentuale Zuschuss wird 2025 nicht erhöht“, erklärt „pflege.de“.

echo24.de hat zusammengefasst, welche Pflegeleistungen 2025 noch erhöht werden. So steigt etwa das Pflegegeld um bis zu 43 Euro, der Zuschlag für Pflegesachleistungen soll sich um bis zu 99 Euro erhöhen und auch in der Tages- und Nachtpflege soll es bis zu 90 Euro mehr geben – je nach Pflegegrad.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie