Weniger Geld wegen Mängeln
Mietminderung: Wann weniger für die Wohnung gezahlt werden muss
VonJuliane Reyleschließen
Mäuse, Schimmel, Baulärm oder Heizungsausfall in der Wohnung? Verschiedene Mängel können dafür sorgen, dass Mieter weniger Geld bezahlen müssen.
Nicht nur Mieter müssen sich an bestimmte Gesetze, Regeln, die Hausordnung und den Mietvertrag halten. Auch Vermieter müssen bestimmte Leistungen, Pflichten und Kosten übernehmen. Weist die gemietete Wohnung oder das Haus einen Mangel auf, können Mieter die Miete mindern. Doch wann hat eine Mietsache einen Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt? Dürfen Mieter dann einfach weniger Geld für die Wohnung zahlen? echo24.de gibt einen Überblick zum Thema Mietminderung.
Wann steht Mietern eine Mietminderung für die Wohnung zu? Das gilt in Deutschland
Der Mieter kann die Miete mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt oder zu einer Minderung der Wohnqualität führt. Rechtsgrundlage für die Mietminderung ist § 536 BGB, wie „Gesetze im Internet“ schreibt.
Hat die Wohnung bei der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt oder aufhebt, so braucht der Mieter für die Zeit bis zur Behebung des Mangels keine oder eine geringere Miete zu entrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mangel erst während der Mietzeit entsteht. Für die Zeit der Minderung der Gebrauchstauglichkeit hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten, wie „Gesetze im Internet“ schreibt. Doch was sind Mängel und wie viel Mietminderung ist angemessen?
Bei welchen Mängeln in der Wohnung steht Mietern eine Mietminderung zu?
Ein Mangel kann verschiedenste Ursachen haben. Von Ungeziefer, wie Mäuse, Ratten oder Kakerlaken über defekte an der Heizung, Wasserschäden oder undichte Fenster, wie „kapitalkoalas“ auf Instagram schreibt. Für folgende Mängel in und an der Wohnung steht Mietern Mietminderung zu:
- Heizzugausfall (bis 70 Prozent)
- Wasserschaden (bis 100 %)
- Schimmelbefall (bis 100 Prozent)
- Baulärm (bis 60 Prozent)
- Lärmbelästigung durch Nachbarn (bis 35 Prozent)
- Klingel und Sprechanlage defekt
- Küche unnutzbar (bis 25 Prozent)
- Ungeziefer (bis 10 Prozent)
- Legionellen (bis 5 Prozent)
- Undichte Fenster (bis 50 Prozent)
- Falsche Wohnfläche (bis 19 Prozent)
Übrigens: Das sollten Mieter wissen, wenn die Miete erhöht wird.
Darf die Miete einfach gekürzt werden? So müssen Mieter bei einem Mangel vorgehen
Mieter müssen außerdem aus Beweisgründen den Vermieter schriftlich informieren, dass Mängel in der Wohnung vorliegen (§ 536 c BGB) und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen, wie „Berliner-Mietverein“ schreibt. Gleichzeitig könne der Mieter Gewährleistungsrechte geltend machen, zum Beispiel die Miete kürzen und damit weniger zahlen, solange der Mangel vorliegt (§ 536 BGB). Wie viel Mietminderung beim jeweiligen Mangel tatsächlich zusteht, ist allerdings individuell.
Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen




Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, spielt für die Zulässigkeit der Mietminderung keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass ein Mangel vorliege und der Mieter diesen nicht selbst verschuldet habe, erklärt der „Berliner-Mietverein“. Ein Mieter konnte sogar dann weniger Miete zahlen, nachdem er einen Brand verursacht hatte.
„Homeday“ erklärt weiter, dass ein Mieter die Miete ab dem Zeitpunkt mindern kann, zu dem er den Mangel dem Vermieter anzeigt und die Beseitigung des Mangels verlangt. Der Mieter ist dann berechtigt, die Miete so lange zu mindern, bis der Mangel vollständig behoben ist. Doch Vermieter oder Mieter – wer zahlt bei Schäden an der Wohnung durch Unwetter?
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