Mietrecht
Im Keller lagern verboten: Hohes Bußgeld droht – das dürfen Mieter nicht
VonMichaela Ebertschließen
Über die Jahre hinweg sammelt sich oft eine Menge Gerümpel im Keller an. Doch nicht alles darf einfach so gelagert werden. Vermieter können bestimmte Dinge verbieten.
Staubige Möbel, ein altes Fahrrad und eine Menge Gerümpel: Wer einen Keller hat, nutzt diesen oftmals, um dort Dinge zu lagern, für die er anderweitig keinen Platz findet. Kein Wunder also, dass sich dort viele Dinge – seien sie nötig oder nicht – über die Jahre hinweg ansammeln. Doch gerade Mieter sollten vorsichtig sein: Denn wie so oft ist für sie längst nicht alles erlaubt. Bestimmte Dinge im Keller können ein Bußgeld verursachen.
Besser nicht einlagern: Dinge, die im Keller nichts zu suchen haben
Gerade in Sachen Brandschutz gibt es nämlich einiges zu beachten. Leichtentzündliche Flüssigkeiten oder Materialien sollten daher besser nur äußerst kurz oder wenn möglich gar nicht im Keller gelagert werden. Aufgelistet sind diese Stoffe oftmals in der eigenen Hausordnung oder gar im Mietvertrag. Laut dem Verbrauchermagazin „chip.de“ sind das die häufigsten verbotenen Gegenstände:
- Benzin
- Lacke und Farben mit Lösungsmitteln
- Desinfektionsmittel
- Öle (zum Beispiel Motoröl)
- Alte Zeitungen und Papier
- Kleidung
- Matratzen
Für brennbare Flüssigkeiten gilt generell eine maximale Menge von 20 Litern im Keller. Mieter sollten ebenfalls davon absehen, explosionsgefährdete Druckluftbehälter, wie zum Beispiel die verbrauchten oder neuen Gasflaschen im Keller zu lagern. Wer dies dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro, wie aus dem „Bußgeldkatalog“ hervorgeht.
Vor allem bei größeren Mengen der gefährlichen Stoffe im Keller kann es somit für Mieter teuer werden. In vielen Fällen fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus. In Baden-Württemberg zum Beispiel wird bei einer Menge bis 500 Milliliter der Farben, Lacke und Co. laut Bußgeldkatalog 10 bis 25 Euro berechnet. Bei mehr als zwei Litern sind bis zu 100 Euro fällig.
Vorsicht auch bei Autoreifen und Brennholz: Was Mieter beim Lagern im Keller wissen müssen
Selbst bei der Lagerung von Brennholz sollte zuvor der Vermieter kontaktiert werden, heißt es bei „chip.de“ weiter. Schließlich besteht auch hier eine erhöhte Brandgefahr. Auch Autoreifen wirken durch das Gummi schnell als Brandbeschleuniger, weshalb ihre Lagerung im Keller ebenfalls im Mietvertrag reglementiert sein kann.
Bei der Einlagerung von Lebensmitteln, wie etwa Kartoffeln, Äpfeln und Eingekochtem sollten Vermieter lediglich darauf achten, dass alle behälter gut verschlossen sind. Ratten und Ungeziefer möchte schließlich niemand im Haus haben.
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