Voraussetzungen für Antrag

Antrag auf Bürgergeld: Warum das Alter eine wichtige Rolle spielt

  • Fabian Girschick
    VonFabian Girschick
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Um einen Antrag auf Bürgergeld stellen zu können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere das Alter spielt eine wichtige Rolle.

Vor kurzem berichtete echo24.de bereits über die möglichen Höhen des Bürgergeldes. Allerdings sind nur vereinzelte Personen tatsächlich dazu berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Eine der wichtigsten Anforderungen stellt hierbei das Alter dar. Doch welche Altersgrenzen gibt es derzeit – und warum diese nicht immer zwangsläufig bindend?

Ab welchem Alter gibt es Bürgergeld? Empfänger müssen mindestens 15 Jahre alt sein

Um Bürgergeld zu empfangen, müssen die Antragstellerinnen und -steller mindestens 15 Jahre alt sein. Grund hierfür ist, dass Kinder unter 15 Jahren grundsätzlich nicht als erwerbsfähig gelten – und die Erwerbsfähigkeit eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld darstellt. Nicht erwerbsfähig ist zudem, wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung keine Arbeit aufnehmen kann.

Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen: Kinder unter 15 Jahre, die als hilfsbedürftig gelten, können laut „NDR.de“ ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld haben. Als „hilfsbedürftig“ gelten laut der „Bundesagentur für Arbeit“ all diejenigen, bei denen das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und die den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Bürgergeld beantragen: Antragsteller dürfen die Altersgrenze für die Rente nicht erreicht haben

Genauso wie ein Mindestalter gibt es allerdings auch ein „Maximalalter“. Dieses bemisst sich nach der Altersgrenze für die Rente. Laut „Haufe.de“ liegt diese für Geburtsjahrgänge bis 1946 beim 65. Lebensjahr und für die Jahrgänge ab 1964 generell beim 67. Lebensjahr. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 würde sich diese stufenweise dazwischen bewegen. Über die Altersgrenzen für die Rente berichtete echo24.de kürzlich in einem separaten Artikel.

Doch auch bei Personen, die älter als 65 Jahre sind, gilt laut „NDR.de“ bei einer vorliegenden „Hilfsbedürftigkeit“ der Anspruch auf Bürgergeld. Demnach stelle die häufig genannte Altersgrenze von „15 Jahren bis zur Altersgrenze für die Rente“ nicht immer ein absolutes Kriterium dar.

Viele weitere Voraussetzungen für den Bürgergeldbezug

Neben dem Alter gibt es aber ohnehin noch viele weitere Voraussetzungen für Bürgergeld, die Antragstellerinnen und -steller berücksichtigen müssen. Darunter zählen unter anderem ein Lebensmittelpunkt in Deutschland, aber auch die Höhen des eigenen Einkommens und Vermögens.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa