Altersgrenze austricksen
Früher in Rente gehen? Welche Möglichkeiten es in Deutschland gibt
VonFabian Girschickschließen
Mit über 60 Jahren noch immer arbeiten? Für viele keine erstrebenswerte Vorstellung. echo24.de verrät, wie es mit der Frührente klappen kann.
Laut der Deutschen Rentenversicherung wird die „Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge“ bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben – kurzum: Das Renteneintrittsalter beträgt dann 67 Jahre. Zumindest für einen Großteil der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Welche davon ausgenommen sind, hat echo24.de in einer Tabelle aufgelistet.
Abschlagsfrei können nur diejenigen in Rente gehen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Je früher man in die Rente gehen möchte, desto teurer wird das Ganze. Schließlich müsse man sich einen früheren Renteneintritt „erkaufen“, wenn es nach dem Finanzexperten Thomas Kehl, Co-Founder des renommierten YouTube-Kanals „Finanzfluss“ (1,28 Millionen Abonnenten), geht. Hierzu gäbe es drei verschiedene Möglichkeiten: mehr Arbeitszeit, Geld oder ein geringeres Rentenniveau.
Mit längerer Beschäftigungszeit früher in die Rente – das gilt für Ruheständler
Wer bereits 45 oder mehr Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, hat gute Chancen, frühzeitig in die Rente „entlassen“ zu werden. Denn diese Erwerbstätigen gelten als „besonders langjährig Versicherte“ und genießen Privilegien, wie die „Tagesschau“ berichtet.
Henrik Arning vom „VZ Vermögenszentrum“ erklärt dort: „Wenn Sie es geschafft haben, 45 anrechenbare Versicherungsjahre zu erreichen, dann können Sie die Rente mit 65 abschlagfrei beziehen, sofern Sie nach 1963 geboren sind.“ Wer vor 1963 geboren sei, könne die Rente sogar noch früher abschlagsfrei beziehen.
Früher in Rente? Kindererziehungszeiten können auch angerechnet werden
Doch nicht nur die Beschäftigungszeiten seien in diesem Fall Gold wert, sondern auch die Kindererziehungszeiten, welche hier ebenfalls mit hineinspielen. Dementsprechend werden Eltern nicht nur für ihre Arbeit, sondern auch für die Erziehung ihres Nachwuchses honoriert.
Unter Umständen könnten darüber hinaus sogar die Zeiten, in denen Versicherte Arbeitslosengeld I bezogen haben, dazuzählen – sowie freiwillige Rentenbeitragszahlungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt wurden.
Mit einem höheren Vermögen früher in den (Teil-)Ruhestand
Doch nicht nur die Berufsjahre können dabei helfen, frühzeitig in die Rente zu gehen, sondern auch das Anhäufen eines höheren Vermögens. Denn wer genügend Geld für den Ruhestand zur Seite legt, kann es sich durchaus erlauben, ab einem bestimmten Alter beispielsweise nur noch in Teilzeit zu arbeiten oder mit den Abschlägen zu leben.
Das Portal „Die Versicherer“ hält es hierbei für besonders wichtig, seine Ausgaben stetig zu kontrollieren und unnötige Kosten zu identifizieren. Dadurch könne mehr Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. Zudem wird empfohlen, verschiedene Vorsorgeinstrumente zu nutzen.
Mögliche Produkte hierfür seien eine Lebensversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riesterrente. Zunehmender Beliebtheit würden sich auch ETF-Sparpläne und Aktien erfreuen. Allerdings sollte hier auf ein professionelles Beratungsgespräch zurückgegriffen werden.
Früher in die Rente – mit weniger Geld
Zu guter Letzt gibt es aber auch noch die Möglichkeit, frühzeitig in die Rente zu gehen – und dafür finanzielle Einbußen „einzustecken“. Wer als Durchschnittsverdiener statt 67 bereits mit 60 Jahren in die Rente geht, würde laut dem „Handelsblatt“ sieben Entgeltpunkte à 30,45 Euro (West) verlieren sowie für 48 Monate je 0,3 Prozent der Rente (vier Jahre bis zur Regelaltersgrenze mit 67), insgesamt also 14,4 Prozent der Rente.
Zusammen mit den verlorenen Entgeltpunkten würden sich die Abschläge bei der Rente beim Durchschnittsverdiener so auf mehr als 400 Euro summieren und die Rente bei 960 Euro liegen. Allerdings sei hier Vorsicht geboten, denn gezahlt werden würde sie frühestens ab dem 63. Geburtstag.
Diese Zahlen seien aber nur überschlagen – und sollten bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung konkretisiert werden. Denn wie bei allem im Leben, gibt es auch hier zahlreiche Sonderregelungen, die es zu betrachten und diskutieren gilt. Übrigens erhalten die Ruheständler nicht in allen Bundesländern gleich viel Rente.
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