Altersrente
Rente mit 60 Jahren – diese Berufsgruppe kann früher in Ruhestand gehen
VonAnni Gebhardschließen
Eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren ist größtenteils Geschichte. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der die Rente bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei möglich ist – wer davon profitiert.
Rente ab 60 Jahren – was sich für die einen als eine utopische Vorstellung anhört, wird für die anderen durch eine Sonderregelung Realität. Für die meisten ist bereits die Rente ab 63 nicht mehr umsetzbar. Doch eine bestimmte Berufsgruppe profitiert von einer Ausnahme bei der Deutschen Rentenversicherung: Welche das ist und unter welchen Voraussetzungen schon mit 60 Jahren der Ruhestand angetreten werden kann.
Sonderregelung im Rentenrecht: Diese Berufsgruppe kann mit 60 Jahren in den Ruhestand
An einer Liste lässt sich ablesen, wer 2024 Rente beantragen kann. Das Fazit: Die „Rente mit 63“ gehört schon lange der Vergangenheit an oder fordert zumindest hohe Abschläge. Auch, wenn durch einen Trick der Renteneintritt schon ein Jahr früher möglich ist, arbeiten die meisten bis in ihre späten „60er“ Jahre. Bergleute allerdings profitieren von einer Sonderregelung im deutschen Rentensystem und können deshalb schon ab einem Altern von 60 Jahren in den Ruhestand.
Ausnahmeregelung: Bestimmte Tätigkeiten machen Renteneintritt ab 60 Jahren möglich
Die sogenannte „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“ macht den Eintritt in den Ruhestand schon ab Erreichen des 60. Lebensjahres möglich. Die Bedingung ist dabei, dass eine „Wartezeit“ von 25 Jahren erfüllt ist. Als „Wartezeit“ wird zum einen die geleistete Arbeitszeit, ständig unter Tage erbracht wurde, angerechnet. Dazu zählen aber auch Zeiten, in denen Bergleute Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus bezogen haben. Die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ prüft vor Renteneintritt, ob die Wartezeit vom Antragsteller erfüllt wird.
Knappschaftliche Versicherung
Bergleute können sich bei der Deutschen Rentenversicherung knappschaftlich versichern lassen. Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung, vor allem Zeiten der Beschäftigung unter Tage, werden bei der Berechnung der Rente höher bewertet als Zeiten, in der allgemeinen Rentenversicherung. So steigt bei knappschaftlich Versicherten zum Beispiel auch der Rentenbeitrag, automatisch aber auch die Beitragsbemessungsgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Altersgrenze beim Bergbau: „Vertrauensschutz“ macht die „Rente ab 60“ möglich
Die Altersgrenze für die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren. Wurden Sie nach 1951 und vor 1964 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die stufenweise Erhöhung im Überblick:
| Geburtsjahr | Anhebung um ... Monate | Renteneintrittsalter |
| 1960 | 16 | 61 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 18 | 61 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 20 | 61 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 22 | 61 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 24 | 62 Jahre |
Durch den „Vertrauensschutz“ wird in der Rente sichergestellt, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise erfolgen. Außerdem gibt es keine rückwirkenden Änderungen geben. Wer vor 1964 geboren ist und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen bekommen hat, kann weiterhin mit 60 Jahren in Rente gehen.
Rentenartfaktor bei Bergleuten um ein Drittel höher als bei normaler Altersrente
Zur Erklärung: Der sogenannte Rentenartfaktor gibt Auskunft darüber, welche Rente bezogen wird. Bei einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente liegt er bei 1,00. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt er bei 0,5. So würde die Rente bei einer teilweisen Erwerbsminderung also halbiert werden. Bei Bergleuten, die knappschaftlich versichert sind, liegt dieser Faktor bei 1,3333.
Wer nun die Rente berechnen will, stellt fest, dass die gesamte Rente von Bergleuten bei gleicher Arbeitszeit und Gehalt um ein Drittel höher ist, als bei Beschäftigten in einer anderen Branche. Wahrscheinlich ist das der Grund, weshalb sich Bergleute die Rente ab 60 Jahren leisten können.
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