Bundeswehrsoldaten, Polizisten, Richter und Co.

Cannabis soll legal werden: Gibt es Rauchverbot für bestimmte Berufsgruppen?

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Die Legalisierung von Cannabis rückt immer näher - viele freuen sich darauf, bald legal „kiffen“ zu können. Doch die Erlaubnis wirft viele Fragen auf. Dürfen auch Polizisten, Soldaten und Richter kiffen?

Cannabis ist nach Tabak und Alkohol die am dritthäufigsten konsumierte psychoaktive Substanz in Deutschland, heißt es auf „cannabispraevention.de“. Laut Epidemiologischem Suchtsurvey 2021 haben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert – das sind rund 4,5 Millionen Menschen.

Damit haben im Jahr 2021 rund 4,5 Millionen Menschen eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) begangen. Zwar ist der reine Konsum in Deutschland nicht verboten, wohl aber der Besitz und Erwerb von Cannabis. Das soll sich bald ändern. Voraussichtlich ab dem 1. April 2024 soll Cannabis teilweise legalisiert werden, wie echo24.de bereits berichtete. Dann darf straffrei „gekifft“ werden. Allerdings haben nicht alle Bürger das Recht auf Cannabis-Konsum.

Cannabis-Konsum bald legal: Dürfen auch Polizisten, Soldaten und Co. kiffen? 

Viel diskutiert werden Verbote des Cannabis-Konsums in der Umgebung von Schulen und Kindergärten, auch Spielplätze sind Tabuzonen. Wenig diskutiert wird dagegen der Umgang mit Cannabis im Beruf. Doch gerade bei Polizei, Intensivmedizinern und Richtern herrscht große Unsicherheit – ebenso bei der Bundeswehr.

Denn ausgerechnet in dem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung den Cannabis-Konsum legalisieren will, könnte die Warnung kaum lauter sein. Wie die „morgenpost.de“ berichtet, könne der Konsum von Cannabis „im zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung Gefahren für Leib und Leben der Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Leistungsfähigkeit der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft hervorrufen“.

Ein kiffender Panzergrenadier ist also ein Sicherheitsrisiko. So sieht es die Bundesregierung. Übrigens: Viele Cannabis-Konsumente empfinden die Bezeichnung „Kiffer“ als verletzend, wie echo24.de bereits berichtete.

Cannabis-Konsum könnte für bestimmte Berufsgruppen verboten werden

Der Cannabis-Konsum wird also bald teilweise legalisiert, aber „kiffen“ dürfen die Soldaten trotzdem nicht – wohl auch nicht in der Freizeit. Vorgesetzte könnten „aus dienstlichen Gründen Beschränkungen des Cannabis-Konsums in der Freizeit anordnen“, heißt es.

Gleiches könnte für Polizisten gelten, schließlich tragen sie eine Waffe und können sie – wenn nötig – auch einsetzen. Allerdings dürften die Rechte von Bundeswehrsoldaten, Polizisten, Richtern und anderen Berufsgruppen nicht zu stark eingeschränkt werden.

Schließlich haben auch sie ein Recht auf legalen Konsum, wie beim Alkohol. Bei Alkohol ist die Sache aber klar geregelt: Die Dienstvorschriften schreiben vor, dass niemand betrunken zum Dienst erscheinen darf. Bei Verstößen leitet die Behörde ein Disziplinarverfahren ein. Ähnliche Regeln gibt es auch in privaten Unternehmen, zum Beispiel in Krankenhäusern. Eine Herzchirurgin muss nüchtern operieren. Könnte es also eine ähnliche Regel für Cannabis-Konsum geben?

Cannabis bald legal: Klare Grenzwerte schwer zu definieren

Bei Cannabis ist das allerdings nicht so einfach. Denn: Cannabis lässt sich oft noch Wochen nach dem Konsum im Blut nachweisen, je nachdem, wie stark jemand raucht. Anders als Alkohol. Für Bier und Wein gibt es klare Grenzwerte, für Cannabis bislang nicht. Klare Grenzwerte sind vor allem dann wichtig, wenn Fehler passieren. Denn wenn der Bluttest für Cannabis noch anschlägt – obwohl der Wirkstoff THC keinen Einfluss mehr auf den Körper hat, wirft es trotzdem haftungs- und arbeitsrechtliche Fragen auf.

Die FDP-nahe Vereinigung „Liberaler Soldaten und Veteranen“ macht in der Hinsicht einen konkreten Vorschlag: Kein Rauchen, Inhalieren, Essen oder Trinken von Cannabisprodukten während des Dienstes und mindestens acht Stunden vorher. Bei Übungen mit Waffen, Sprengstoff, Panzern oder Kriegsgerät soll eine Abstinenz von 24 Stunden gelten.

Einen ähnlichen Weg geht Kanada, wo Cannabis bereits legal ist. Es bleibt also spannend, ob sich Polizisten, Soldaten, Richter, Chirurgen und Co. künftig zum Feierabend einen Joint statt eines Bieres gönnen können.

Rubriklistenbild: © Fabian Sommer/dpa

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