Deutsche Rentenversicherung

Früher in Ruhestand: Warum es die „Rente mit 63“ eigentlich nicht mehr gibt

  • VonSophia Lavcanski
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Das deutsche Rentensystem erfährt in den letzten Jahren viele Veränderungen. Auch die Rente mit 63 gibt es mittlerweile eigentlich fast nicht mehr.

Um die Rente in Deutschland steht es im Vergleich mit anderen Ländern derzeit ziemlich schlecht. Dennoch träumen viele Arbeitnehmer davon, so früh wie möglich in Rente gehen zu können – am besten schon mit 63 Jahren. Was bisher als früh möglichstes Renteneintrittsalter bekannt war, funktioniert in der Realität mittlerweile eigentlich kaum mehr. Wieso das so ist, erklärt echo24.de hier.

Rente mit 63? Für langjährig Versicherte nur mit Abschlägen möglich

Prinzipiell wird im deutschen Rentensystem zwischen langjährig Versicherten und besonders langjährig Versicherten unterschieden. Langjährig versichert ist laut der „Deutschen Rentenversicherung“ jemand, der 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung hat. Alle langjährig Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen, Jahrgang 1964 und später erst ab 67 Jahren.

Der bekannteste Vorteil für langjährig Versicherte ist, dass auch die Rente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden darf. Jedoch gibt es einen Haken. Für jeden Monat, den eine Person vorzeitig in Rente geht, werden laut der „Deutschen Rentenversicherung“ 0,3 Prozent Rente abgezogen – ein Leben lang. Maximal möglich sind 14,4 Prozent.

Diese Vorteile bei der Rente gibt es als besonders langjährig Versicherter

Auch besonders langjährig Versicherte Personen, die eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren erreicht haben, können laut „Deutscher Rentenversicherung“ grundsätzlich früher in Rente gehen. Da alle vor 1953 geborenen und langjährig Versicherten ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten, galt es bislang als „Rente mit 63“. Mittlerweile wurde das Renteneintrittsalter jedoch angehoben und alle 1952- oder früher Geborenen sind in der Regel bereits in Rente, was bedeutet, dass es die Rente mit 63 fast nicht mehr gibt.

Aktuell gilt für alle besonders langjährig Versicherten aus den Jahrgänge 1953 bis 1963, dass sie erst zwischen 63 und 65 Jahren in den Ruhestand dürfen. Die Generationen ab 1964 oder später müssen sogar bis mindestens 65 warten. Abgesehen von den beiden Versicherungsgruppen gibt es in Deutschland auch noch andere Möglichkeiten, um früher in Rente zu gehen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sascha Steinach

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