Klare Regeln für Prüfung

Rentenantrag abgelehnt: Diese wichtige Frist dürfen Betroffene nicht verpassen

  • Melissa Sperber
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Rentenanträge werden immer wieder abgelehnt – doch Betroffene können sich dagegen wehren und einen Widerspruch einlegen. Damit dieser berücksichtigt wird, gilt eine entscheidende Frist.

Wer sich genauer mit dem Thema Rente beschäftigt, merkt schnell: Das deutsche Rentensystem ist alles andere als unkompliziert. Das gilt nicht nur für die Frage nach dem frühsten Renteneintritt oder danach, welcher Jahrgang den höchsten Bezug erhält – auch beim Thema Rentenbeantragung gibt es einiges zu beachten. Besonders dann, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Dabei passiert es immer wieder, dass ein Antrag auf Rente nicht oder zumindest nicht im ersten Anlauf genehmigt wird, beispielsweise bei der Erwerbsminderungsrente. Wie die „Deutsche Rentenversicherung“ schreibt, erhält jeder, der eine Rente beantragt, einen schriftlichen Bescheid.

Rente beantragt – und abgelehnt: Diese Rechte haben Antragsteller

In diesem wird festgehalten, ob der Antragsteller die gewünschte Rente erhält – oder nicht. Folgende Informationen beinhaltet der Rentenbescheid:

  • Rentenart: Welche Rente erhält der Antragsteller? (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Rentenhöhe: Wie viel Geld bekommt der Antragsteller jeden Monat?
  • Rentenbeginn: Wann erhält der Antragsteller die erste Zahlung?
  • Rentendauer: Wie lange erhält der Antragsteller die Rente?
  • Rentenberechnung: Welche Zeiten werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt?
  • Versicherung: Wie ist der Antragsteller kranken- und pflegeversichert?

Rentenantrag abgelehnt: Wie angehende Ruheständler Widerspruch einlegen können

Doch was passiert, wenn der Antrag auf Rente abgelehnt wird? Zuerst einmal müssen die Gründe dafür auf dem Bescheid vermerkt werden. Antragsteller können dann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen – wer im Ausland lebt, hat drei Monate Zeit. Was dabei genau beachtet werden muss, findet sich laut der „Deutschen Rentenversicherung“ am Ende des Bescheids unter dem Abschnitt zur Rechtsbehelfsbelehrung.

Wenn ein Rentenantrag abgelehnt wird, können Betroffene innerhalb festgelegter Fristen Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch gegen einen abgelehnten Rentenantrag muss zwar schriftlich erfolgen, kann jedoch relativ formlos sein. Wichtig sind vor allem die Versicherungsnummer, der Name und die Anschrift des Versicherten sowie das Datum des Bescheids und eine Begründung.

Rente nicht genehmigt? Im Zweifel bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruch des Antragsstellers akzeptiert wird, wird im Nachgang ein Abhilfebescheid verschickt. Dabei handelt es sich um einen neuen Rentenbescheid, in dem der Widerspruchsgrund berücksichtigt wurde.

Falls der Widerspruch jedoch von der Rentenversicherung abgelehnt wird, wird der Antrag nochmal an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergeleitet und dort von einem Ausschuss geprüft. Bleibt das Ergebnis weiter negativ, haben Antragsteller nur noch die Möglichkeit bei einem Sozialgericht zu klagen.

Rubriklistenbild: © Felix Kästle, dpa/ IMAGO, HalfPoint Images/ Collage: echo24.de

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