Vor erreichen des Eintrittsalters

Früher in Rente gehen: Das ist der frühestmögliche Beginn für den Ruhestand

  • Lisa Klein
    VonLisa Klein
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Wer in Rente will, muss ein bestimmtes Alter erreichen. Für viele liegt das Eintrittsalter bei 67 Jahren. Der Ruhestand kann auch früher gestartet werden.

Es gibt Menschen, denen graut, es vor dem Ruhestand. Wer bereits Renten-Anspruch hat, aber dennoch weiter arbeitet, profitiert später von Zuschlägen im Ruhestand. Und dann gibt es Menschen, die es kaum erwarten können, endlich in Rente gehen zu dürfen. Doch ab wann ist das in Deutschland überhaupt möglich? Die Antwort ist nicht ganz einfach.

Anspruch auf Rente in Deutschland: Diese Kriterien müssen Arbeitnehmer erfüllen für den Eintritt

echo24.de hat bereits über die vielen verschiedenen Kriterien berichtet, durch die Arbeitnehmer in Deutschland Rentenanspruch erlangen. Wer in seinem Leben noch nie gearbeitet hat oder die Mindestanforderungen nicht erfüllt, bekommt im Alter lediglich die Grundsicherung.

Um im Alter eine Rente durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beziehen zu können, müssen Arbeitnehmer zunächst mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Damit ist die „Mindestversichertenzeit“ erfüllt. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufgrund von Krankheit oder Unfällen entsteht nach 20 Jahren Arbeit.

Frühere Rente für eine bestimmte Berufsgruppe in Deutschland möglich – ab 60 Jahren

Wer im Bergbau arbeitet, kann bereits früher in den Ruhestand gehen als andere Arbeitnehmer. Für diese Berufsgruppe ist bereits eine Rente ab 60 Jahren möglich – ohne Abschläge. Die Bedingung ist dabei, dass eine „Wartezeit“, also Arbeitszeit, von 25 Jahren erfüllt ist. Allerdings ist das nicht für alle aus dem Bergbau möglich: Die Altersgrenze für die Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. 

Altersgrenze für den Renteneintritt richtet sich nach dem Geburtsjahr – wann wer gehen darf

Zurück zur Regelrente für alle anderen Berufsgruppen: 35 Jahre Arbeit gelten bei der „DRV“ als Voraussetzung für die Altersrente für „langjährig Versicherte“ und für die „Altersrente für Schwerbehinderte“. Diese „Wartezeit“ kann übrigens durch verschiedene Tricks verkürzt werden. Wer sogar 45 Jahre Versichertenzeit vorweisen kann, gilt als „besonders langjährig Versicherter“. Und jetzt wird es kompliziert.

Alle Versicherten der Jahrgänge 1958 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Wer trotzdem früher in den Ruhestand will, muss Abschläge zahlen. Doch ab wann können Arbeitnehmer denn jetzt frühstens in Rente gehen?

Wann darf ich frühstens in Rente? So viel Jahre vor der erreichten Altersgrenze ist das möglich

Die „Allianz“ erklärt: „Unter normalen Umständen, liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch „Zugangsalter“ genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.“

Die „Deutsche Rentenversicherung“ geht weiter ins Detail: Wer sein Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat, kann zwar mit 63 Jahren in Rente gehen – „allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent“. Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – und zwar dauerhaft.

Abschlagsfrei können nur diejenigen in Rente gehen, die das reguläre Renteneintrittsalter ihres Jahrgangs erreicht haben. Auch nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Arbeitnehmer grundsätzlich früher in Rente gehen.

Für alle, die noch nicht wissen, wie viel Geld sie im Ruhestand mal haben werden, erklärt echo24.de wie die Rente berechnet werden kann. Wer wissen will, wie viel Arbeitnehmer verdienen müssen, um mindestens 2500 Euro Rente zu erhalten, kann das hier nachlesen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/RAINER UNKEL

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